ich habe hier wieder einmal ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme.
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Vor mir liegen habe ich eine Akte, bei der wir im Vorverfahren und auch im Klageverfahren tätig waren. Ende vom Lied: Wir haben gewonnen und die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Zur Festsetzung beantragt habe ich auch die Geschäftsgebühr (ich habe von meiner Vorgängerin gelernt, dass ich diese im Verwaltungsverfahren festsetzen lassen kann!!
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Ich sitze jetzt seit geraumer Zeit vor Büchern und dem Internet, finde aber nichts, was ich meinem Chef vorlegen kann (und genau das will er). Also entweder was, worin steht, dass ich sie festsetzen lassen kann oder eben etwas, worin steht, dass es eben nicht geht.
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Liebe Grüße