Mehrere Geschäftsgebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Croata
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#1

12.10.2012, 17:19

Hallo erstmal,

ich bin die Neue & lege gleich mal los! :-D I need help!

Wir haben für unsere Mandantin 3 Abmahnungen nebst Unterlassungs- & Verpflichtungserklärung an 3 verschiedene Gegner versandt. Dabei jedem eine 1,3-Geschäftsgebühr in Rechnung gestellt. Die haben wir natürlich nie bekommen und möchten jetzt, nachdem das Verfahren beendet worden ist (unsere Mandantin hat das Verfahren verloren, sie war Klägerin), diese Geschäftsgebühren von unserer Mandantin einfordern.

Können wir 3 x 1,3 GG Nr. 2300 in Rechnung stellen oder nehme ich 1 x 2,5 GG Nr. 2300? 3 x 1,3 geht wahrscheinlich nicht...

Dann wäre da noch das Problem, dass unsere Mandantin unser Zeithonorar nicht bezahlen möchte. Wir wollten nun eine Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG beantragen, aber das geht doch nur, wenn die Mandantin vorher eine Kostenrechnung nach § 10 RVG von uns erhalten hat. Dies ist hier aber nicht der Fall.

Kann man das noch nachholen? Also ihr jetzt noch eine RVG-Rechnung (VG + TG + TKE + USt.) schicken?

Vielen Dank schon mal für's Lesen! :-)

P.S. Sorry, falls das Thema schon existiert. Ich habe vorher geschaut, aber nichts passendes finden können.
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Rumpelstilzchen
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#2

12.10.2012, 17:35

ihr habt drei verschiedene Mandate: Partei gg. Gegner 1, partei gg. Gegner 2, Partei gg. Gegner 3. Hab ich das so richtig verstanden?

Dann habt ihr doch sicher auch drei verschiedene Akten angelegt. Dann wird 3 x die 1,3 abgerechnet. Wenn ihr der Partei entgegen kommen wollt, dann könnt ihr ja evtl. weniger als 1,3 verlangen.

Was heißt, Eure Mandantin will das "Zeithonorar" nicht bezahlen? Habt ihr denn eine Gebührenvereinbarung nach Zeithonorar getroffen. Dann wird natürlich nicht die Geschäftsgebühr abgerechnet, sondern das vereinbarte Zeithonorar.
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Rumpelstilzchen
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#3

12.10.2012, 17:39

Ich sehe erst jetzt, dass die Sachen wohl gerichtlich geltend gemacht wurden. In einer oder in drei Klagen?

Schildere doch bitte Näheres.

KFA kannst Du beantragen bevor eine Kostenrechnung gestellt wurde. Aber warum solltet ihr das tun. Wenn die Partei noch nicht mal ne Kostenrechnung bekommen hat, ist ja noch gar nicht klar, ob ein KFA überhuapt notwendig ist. Vielleicht zahlt die Mandantin ja. Vorher schreien sie alle, dass sie nichts zahlen wollen. Aber schickt doch erst mal ne Rechnung. Das wäre doch wohl erst mal der einfachere Weg
Croata
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#4

12.10.2012, 18:02

Hast Recht, ich sollte bisschen genauer sein, sorry.

Also es handelt sich um eine Akte. Ein Hauptgegner und zwei "Mittäter". Ich nehme mal an, dass ich dann nicht 3 GGen abrechnen darf, sondern z. B. nur 1 x 2,5, weil es ja dieselbe Angelegenheit ist … oder? Verklagt haben wir hinterher nur den Hauptgegner.

Wir haben bisher immer nur nach Stunden abgerechnet, weil es so vereinbart gewesen ist. Wir wollen jetzt aber keine Honorarklage einreichen, sondern uns nur die RVG-Gebühren holen, weil es schneller geht. Und da die Geschäftsgebühr nicht festgesetzt werden kann, wollen wir vorher versuchen, uns diese außergerichtlich zu holen. Die muss ich später im KFA dann ja sowieso noch anrechnen.

Ok, dann erstelle ich einfach eine Rechnung nach RVG, rechne die Geschäftsgebühr an (0,75?), schicke es der Mandantin und schaue, was passiert. Wenn die Mandantin nicht zahlt, lasse ich die Gebühren festsetzen. Die Geschäftsgebühr fällt dann aber weg…

Belehrt mich bitte eines Besseren, falls hier irgendwas komisch klingt! :D
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#5

12.10.2012, 18:04

Rumpelstilzchen hat geschrieben: KFA kannst Du beantragen bevor eine Kostenrechnung gestellt wurde.
Sofern du hier einen Vergütungsfestsetzungsantrag meinst, ist das nicht zutreffend.
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#6

12.10.2012, 18:07

Hauptgegner...Mittäter, ich komm hier nicht dahinter.
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#7

12.10.2012, 18:51

ok, dann vergesst bitte die "Mittäter", wenn die für Verwirrung sorgen :-D

3 Gegner außergerichtlich. 1 Gegner gerichtlich.
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#8

15.10.2012, 09:51

Ich werde das jetzt so machen:

Da wir bisher 3 x 1,3 Geschäftsgebühren in Rechnung gestellt haben und keine davon von den 3 Gegnern bekommen haben, werde ich die zuletzt entstandene auf die Verfahrensgebühr anrechnen und unserer Mandantin eine Kostenrechnung nach RVG schicken.

Danke, Thema kann geschlossen werden! :D
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#9

17.01.2013, 13:17

Hallo, ich bin's nochmal...

Ich wollte in obiger Sache jetzt den Vergütungsfestsetzungsantrag einreichen. Wir haben der Mandantin eine Kostenrechnung geschickt, die sie natürlich nicht beglichen hat. Die Kostenrechnung sieht so aus:

2,0 GG
1,3 VG
- 0,75 GG
1,2 TG
+ Auslagen & USt.

Der Antrag dann so:

1,3 VG
- 0,75 GG
1,2 TG
+ Auslagen & USt.

Rest der GG kann ich per Mahnverfahren einholen oder? Stimmt das so?
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#10

17.01.2013, 14:47

Ohne jetzt das vorherige zu prüfen, würde ich sagen, der Antrag sieht gut aus.
Du solltest aber überlegen, die volle VG geltend zu machen und nur die verbleibende GG per Mahnverfahren. Sind weniger Gerichtskosten :wink:
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