SGG - PKH und Kostenquote

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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leroy
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#1

12.10.2012, 10:40

Mein Cheffe macht mich wuschig.

Wir sind bereits im WS-Verfahren eingestigen. Negativer Widerspruchsbescheid.
Im Klageverfahren wurde PKH bewilligt. Später hat SG Gegenseite zur Kostentragung von 80 % verurteilt.

Cheffe will nun mit KFA 80 % der Kosten (inkl. WS-Verfahren) geltend machen. 20 % der Gerichtskosten will er über PKH abrechnen!

Ist doch quatsch, oder?

Wie macht ihr das?
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Liesel
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#2

12.10.2012, 10:50

PKH - 20 % der gerichtlichen Gebühren

Gegenseite direkt - 80 % der Gebühren für Widerspruch und der gerichtlichen Gebühren
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#3

12.10.2012, 15:36

Ich würde das Gerichtsverfahren komplett über PKH abrechnen.
Das WS-Verfahren gegenüber der Gegenseite zu 80 %. Fertig.
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