Hallo,
wir haben zwei Beklagte in einem Gerichtsverfahren vertreten. Das Urteil lautet wie folgt:
1. Das VU gegen den Beklagten zu 1) wird aufrecht erhalten. Im Übrigen wird das VU aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Hinsichtlich des Beklagten zu 2) wurde geurteilt, dass die Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) zu tragen hat. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Es geht mir nunmehr um die Kostenfestsetzung für den Beklagten zu 2).
Hier rechne ich also ganznormal Verfahrensgebühr, Terminsgebühr?
Wie verhält es sich mit den außergerichtlichen Kosten. Muss ich hier die eigentliche Rechnung für das außergerichtliche Verfahren direkt an die Klägerin senden und die außergerichtlichen dann auch bei der Kostenfestsetzung anrechnen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
KFA ger./außerg. Gebühren für einen Beklagten
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Außergerichtliche zählen als gerichtliche? Kann ich mir nicht vorstellen...
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Mit außergerichtlichen Kosten sind immer die Anwaltskosten gemeint, die im Verfahren angefallen sind. Sonst heißt es vorgerichtliche Kosten!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Ah ok, dann vielen Dank und sorry!
- Adelia
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Wieso Sorry?! Habe auch mal Ewigkeiten über einer Kostengrundentscheidung gesessen und dachte ich verzweifel gleich, da das da auch noch nicht mit den außergerichtliche RA-Kosten wusste.