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Verfasst: 08.05.2007, 13:53
von StineP
Weil das in 3401 steht.

Der UBV bekommt immer nur die Hälfte der gesetzlichen Gebühr (also du bekommst als Hauptbevollmächtigter nach 3200 eben ne 1,3 und er davon nach 3401 die Hälfte.

Und eben noch die Terminsgebühr. DIe darfste nicht vergessen.. =) Er nimmt ja dann für dich teil.

Verfasst: 08.05.2007, 13:59
von Curry
Richtig!

Re: Eilt sehr - Fahrtkosten PKH - Verkehrsanwalt

Verfasst: 07.05.2020, 14:52
von Langstrumpf
Ich muss mich hier mal ranhängen, wir haben einen Beschluss mit der Beschränkung, dass die Reisekosen begrenzt werden auf die Kosten für einen fiktiven Verkehrsanwalt.

Mein RA war nun dreimal zum GT, nun meine Frage, ich hätte jetzt hier die Nr. 3400 + Terminsgebühr zusammengerechnet und noch einmal die Reisekosten, das wenigere würde ich in Ansatz nehmen, oder irre ich mich?

Re: Eilt sehr - Fahrtkosten PKH - Verkehrsanwalt

Verfasst: 07.05.2020, 15:22
von Adora Belle
Fiktiver Verkehrsanwalt kann 1,0 + Auslagenpauschale abrechnen. Das ist Deine Grenze für die Reisekosten. Die restlichen Gebühren habt Ihr ganz normal verdient.

Re: Eilt sehr - Fahrtkosten PKH - Verkehrsanwalt

Verfasst: 08.05.2020, 07:58
von Langstrumpf
Danke dir AB. :knutsch

Re: Eilt sehr - Fahrtkosten PKH - Verkehrsanwalt

Verfasst: 19.05.2020, 09:25
von Langstrumpf
Sorry, aber ich muss das noch einmal aufgreifen.

Das ist meine Abrechnung die ich gemacht hatte:

1,3 Verfahrensgebühr § 49, 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG 435,50 €
1,2 Terminsgebühr § 49, 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG 402,00 €
1,0 Einigungsgebühr § 49, 2, 13, RVG i.V.m. Nr. 1003 RVG 335,00 €
1,0 Verfahrensgebühr §§ 49, 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 3400 VV RVG 335,00 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme/ Übertrag 1.527,50 €
Ist Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt? nein
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 290,23 €
Gesamtbetrag 1.817,73 €

So nun schreibt mir die nette Rechtspflegerin, dass die Verfahrensgebühr Nr. 3400 nur für einen Korrespondenzanwalt gelte, und wir ja der Hauptbevollmächtigte sind, ich möge doch bitte den KfA korrigieren. Jetzt seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht, im PKH-Beschluss steht doch, dass die Höhe der Reiskosten begrenzt werden auf die Kosten für einen fiktiven Verkehrsanwalt.

Ich versteh es nicht mehr, HILFE.

Re: Eilt sehr - Fahrtkosten PKH - Verkehrsanwalt

Verfasst: 19.05.2020, 09:52
von Anahid
Du kannst nicht Nr. 3400 abrechnen. Du musst die Reisekosten abrechnen. Allerdings dürfen die nicht höher sein als 355,00 € netto (Nr. 3400 = 335,00 € + 20,00 € Auslagen).

Re: Eilt sehr - Fahrtkosten PKH - Verkehrsanwalt

Verfasst: 19.05.2020, 09:56
von Langstrumpf
DIe Reisekosten betragen aber insgesamt € 919,20, deshalb hab ich auch die Nr. 3400 VV RVG in HÖhe von € 335,00 in Ansatz genommen.

Re: Eilt sehr - Fahrtkosten PKH - Verkehrsanwalt

Verfasst: 19.05.2020, 10:32
von Anahid
Dann musst Du die Reisekosten kürzen. Aber Du kannst nicht eine Gebühr reinnehmen, die Dir gar nicht zusteht.

Re: Eilt sehr - Fahrtkosten PKH - Verkehrsanwalt

Verfasst: 19.05.2020, 16:32
von Adora Belle
Hatte ich aber auch so gesagt:
Adora Belle hat geschrieben:
07.05.2020, 15:22
Das ist Deine Grenze für die Reisekosten.
Sorry, wenn das falsch rübergekommen ist. Abrechnen musst Du natürlich weiterhin Reisekosten. Aber eben gegebenenfalls gekürzt auf die Höhe der 3400+AP.