Eilt sehr - Fahrtkosten PKH - Verkehrsanwalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
merle84
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#1

08.05.2007, 13:38

brauch ganz dringend eure hilfe!!!

es geht um die abrechnung von reisekosten, in dem PKH beschluss steht folgendes:

Reisekosten des PB des Klägers sind aus der Landeskasse nur bis zu dem Betag zu erstatten, der bei zusätzlicher Beiordnung eines Verkehrsanwalts angefallen wäre.

Wie rechne ich das ab, mein Chef ist von hannover nach ludwigsburg mit dem zug gefahren.

inwieweit kann ich da die Reisekosten geltend machen?

bitte helft mir, ist ganz dringend.
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Curry
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#2

08.05.2007, 13:41

Dann rechne mal aus, was ein Terminsvertreter bekommen hätte, mehr darfst du dann nicht abrechnen.
Curry

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StineP

#3

08.05.2007, 13:43

Na, so wie es steht...... Maximal in der Höhe, wie ein Verkehrsanwalt "gekostet" hätte.

0,65 Gebühr 3401
1,2 Terminsgebühr

dürfen nicht mehr sein als eure

1,3 Verfahrensgebühr
plus Reisekosten und Abwesenheitsgeld
merle84
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#4

08.05.2007, 13:44

ich glaub ich kapiere heut gar nichts mehr.

wie meinst du das jetzt. hab das so noch nie gemacht.
*ganz doof frag*
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Curry
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#5

08.05.2007, 13:45

dürfen nicht mehr sein als eure

1,3 Verfahrensgebühr
plus Reisekosten und Abwesenheitsgeld
Meiner Meinung nach dürfen die Kosten für den Terminsvertreter nicht höher sein als die Reisekosten (nicht Verfahrensgebühr und Reisekosten).
Curry

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#6

08.05.2007, 13:46

mein chef hat den termin ja wahrgenommen und war in ludwigsburg, es gab insoweit keinen anderen RA und im PKH-beschluss steht, dass er als PB beigeordnet wird. + dann kann ich doch die ganz normalen gebühren abrechnen oder ? +

versteh nicht wie ich das mit den reisekosten machen soll???
StineP

#7

08.05.2007, 13:47

Oh man, natürlich...... Genau andersrum. ENTSCHULDIGUNG!!!!!!!!

Rechne mal aus:

0,65 VG 3401
1,2 TG 3204
BETRAG

Wenn eure Reisekosten drunter liegen, dann werden die festgesetzt. Liegen die über dem berechneten Betrag, dann darfst du eben nur den Betrag festsetzen lassen.
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Curry
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#8

08.05.2007, 13:48

Du kannst Reisekosten nur maximal in der Höhe abrechnen, wie auch ein Terminsvertreter gekostet hätte.

Sagen wir mal, der Terminsvertreter hätte 300 EUR gekostet, die Zugfahrt zzgl. Abwesenheitsgeld wär aber bei 350 EUR. Dann könntest du nur 300 EUR über PKH abrechnen.
Curry

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StineP

#9

08.05.2007, 13:49

Das Gericht hat euch beigeorndet, soweit klar.

Da der Termin aber weiter weg war, hättet ihr ebenso einen UBV beauftragen können. Habt ihr nicht. Sagt das Gericht also: Pech gehabt. Wenn ihr so hohe Kosten produziert habt, kann das nicht auf Lasten der Staatskasse gehen. Also werden maximal die Kosten eines (hier nicht beauftragten) UBV angesetzt.
merle84
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#10

08.05.2007, 13:50

ah, jetzt versteh ich das. wieso steht das denn nirgendwo. vielen dank!!!

aber eine frage noch, wieso nur eine 0,65 verfahrensgebühr???
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