Abrechnung Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jungundahnungslos
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#1

09.10.2012, 10:58

Hallo,
ich habe kleinere Probleme beim Abrechnen zweier Vorsorgevollmachten plus Patientenverfügung (Beratung, Erstellung und Eintragung in das VZR) eines Ehepaares.
Mangels anderer Anhaltspunkte würde ich jeweils 3.000 € ansetzen und die Erhöhung um 0,3 wegen mehrerer Auftraggeber. Leider gibt der Enders diesbezüglich nichts her, so dass meine Rechnung so aussähe:

1,6 Geschäftsgebühr aus 6.000 € = 540,80 zzgl. PTE + USt. + Gebühren für die Eintragung

Hättet Ihr dies auch so abgerechnet?

Wäre dankbar für einen Hinweis.
VG Michael
naduh

#2

10.10.2012, 12:01

1,6 Geschäftsgebühr? Du musst doch sicherlich nach der KostO abrechnen? Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung sind doch notarielle Angelegeheiten.
Jungundahnungslos
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#3

10.10.2012, 12:05

Notarielle Angelegenheiten? Nein, definitiv muss keine Vorsorgevollmacht (mit 2 Ausnahmen ) oder Patientenverfügung notariell beglaubigt werden.
tiko73

#4

10.10.2012, 17:38

Hm, ich kenn mich mit Vorsorgevollmacht und dergleich so nicht aus, aber du schreibst, du willst je Ehepartner 3.000 € Wert nehmen UND noch ne Erhöhung. Für mich klingt das doppeltgemoppelt. Also, entweder Erhöhung oder die GW zusammenrechnen. Ich würde in dem Fall eher zum Zusammenrechnen tendieren, da ja jeder sein eigenes Ding hatte und nicht beide zusammen eine haben, wenn ich das richtig verstanden habe.
Jungundahnungslos
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#5

10.10.2012, 18:20

Wenn wir nur eine Person als Mandanten haben und die will eine Vorsorgevollmacht und ein Patientenverfügung (zwei vollkommen verschiedene Angelegenheiten) haben sind das 3000 + 3000 = 6000 GSW.

Nun haben wir aber 2 Personen (Ehepaar) und es wäre für das Paar deutlich günstiger, wenn man ihnen gegenüber 1,6fach statt 2x 1,3fach abrechnen würde.

Schade, ich dachte es gäbe vllt. jemanden, der den Fall schon mal hatte.
tiko73

#6

10.10.2012, 18:26

Aaaah *Lichtaufgeh* Dann hatte ich das mit dem GW falsch interpretiert. Sorry :oops:
Aber es stellt sich mir noch immer die Frage, hat denn jeder beides bekommen oder stehen sie gemeinsam in der Verfügung drin? Weil wenn jeder einzeln die Verfügungen hat, dann würd ich sagen, dass der GW bei 12.000 € liegen müsste (ohne Erhöhung), und bei gemeinsamen Verfügungen GW 6.000 € plus Erhöhung, oder? Vielleicht denke ich aber auch einfach zu kompliziert ... will ich nicht ausschließen :-)
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