Vorschlag zum Verfahrenswert in Zugewinn und Güterrecht
Verfasst: 08.10.2012, 09:44
Wir haben Teilantrag gestellt über Zugewinn mit vorläufigem Verfahrenswert von ca. 27.000,00
Darauf ging von der Gegenseite eine Stufen- und Teilklage ein über den Wert ca. 101.000,00 €. (Güterrecht)
Vom Gericht erging dann Beschluss, dass die beiden Verfahren verbunden werden.
Die Gegenseite stellte dann Antrag auf Zurückverweisung unseres Teilantrags.
Wir stellten Antrag auf Zurückverweisung der Stufen- und Teilklage der Gegenseite und haben gleichzeitig Widerklage wegen Auskunft gemacht.
Ich habe keinen blassen Schimmer, wie ich den Verfahrenswert ausrechnen soll???
Mein Vorschlag dazu: Wegen unserem Teilantrag die 27.000,00 €
Wegen der Stufen- und Teilklage 1/4 von 101.000,00 € wg. Auskunft
Wegen der Widerklage dann auch 1/4 von 101.000,00 €
Und wegen des § 39 Abs 1. S. 3 FamGKG würde ich dann den 1/4 Wert nur einmal nehmen, weil Weil die Ansprüche in der Stufen- und Teilklage und der Widerklage den selben Gegenstand betreffen.
??????
Darauf ging von der Gegenseite eine Stufen- und Teilklage ein über den Wert ca. 101.000,00 €. (Güterrecht)
Vom Gericht erging dann Beschluss, dass die beiden Verfahren verbunden werden.
Die Gegenseite stellte dann Antrag auf Zurückverweisung unseres Teilantrags.
Wir stellten Antrag auf Zurückverweisung der Stufen- und Teilklage der Gegenseite und haben gleichzeitig Widerklage wegen Auskunft gemacht.
Ich habe keinen blassen Schimmer, wie ich den Verfahrenswert ausrechnen soll???
Mein Vorschlag dazu: Wegen unserem Teilantrag die 27.000,00 €
Wegen der Stufen- und Teilklage 1/4 von 101.000,00 € wg. Auskunft
Wegen der Widerklage dann auch 1/4 von 101.000,00 €
Und wegen des § 39 Abs 1. S. 3 FamGKG würde ich dann den 1/4 Wert nur einmal nehmen, weil Weil die Ansprüche in der Stufen- und Teilklage und der Widerklage den selben Gegenstand betreffen.
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