Vorschlag zum Verfahrenswert in Zugewinn und Güterrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Taja
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 15.06.2010, 13:22
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Allgäu

#1

08.10.2012, 09:44

Wir haben Teilantrag gestellt über Zugewinn mit vorläufigem Verfahrenswert von ca. 27.000,00

Darauf ging von der Gegenseite eine Stufen- und Teilklage ein über den Wert ca. 101.000,00 €. (Güterrecht)

Vom Gericht erging dann Beschluss, dass die beiden Verfahren verbunden werden.

Die Gegenseite stellte dann Antrag auf Zurückverweisung unseres Teilantrags.
Wir stellten Antrag auf Zurückverweisung der Stufen- und Teilklage der Gegenseite und haben gleichzeitig Widerklage wegen Auskunft gemacht.

Ich habe keinen blassen Schimmer, wie ich den Verfahrenswert ausrechnen soll???

Mein Vorschlag dazu: Wegen unserem Teilantrag die 27.000,00 €
Wegen der Stufen- und Teilklage 1/4 von 101.000,00 € wg. Auskunft
Wegen der Widerklage dann auch 1/4 von 101.000,00 €

Und wegen des § 39 Abs 1. S. 3 FamGKG würde ich dann den 1/4 Wert nur einmal nehmen, weil Weil die Ansprüche in der Stufen- und Teilklage und der Widerklage den selben Gegenstand betreffen.

??????
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#2

08.10.2012, 17:23

War die Klage der Gegenseite eine Stufenklage über Auskunft und AUSSERDEM eine Teilklage über einen schon feststehenden Teilbetrag von 101000,00? Oder war nach der Auskunftsstufe die Zahlungsstufe schon anhängig mit dem Wert 101.000,00?
Und bei den Anrechnungen: Sind außer den beiden Auskunftsanträgen nicht auch die beiden Zahlungsanträge zusammenzurechnen? Denn der Zuspruch des einen Anspruches würde doch auch die Aberkennung des anderen Anspruches bedeuten, oder nicht?
Sorry, erstmal noch mehr Fragen statt Antworten.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Taja
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 15.06.2010, 13:22
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Allgäu

#3

08.10.2012, 22:53

Ich bin total überfragt..... ich muss mir das morgen mal mit meiner Kollegin anschauen, die normalerweise für solche Sachen zuständig ist. Ich habe seit meiner Lehrzeit vor über 10 Jahren nicht mehr abgerechnet...., einfache Dinge ja, aber sowas?? Leider nicht...
Antworten