Abrechnung Strafrecht
Verfasst: 05.10.2012, 10:19
Einen wunderschönen guten Morgen zusammen ![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
folgendes Problem:
Ich habe hier ein Urteil vom Berufungsgericht vorliegen. Hierin heißt es:
...
für Recht erkannt:
1. ...
2. ...
3. Die Kosten der Berufung der Staatsanwaltschaft trägt die Staatskasse nebst den insoweit, dem Angeklagten entstandenen ausscheidbaren, notwendigen Auslagen. Die Kosten der Berufung des Angeklagten trägt der Angeklagte.
...
Erstinstanzlich haben wir den Angeklagten (ging um Entzug der Fahrerlaubnis) nicht vertreten. Die Staatsanwaltschaft und wir haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt.
Jetzt soll ich einen Kostenfestsetzungsantrag fertig machen.
So wie ich das verstehe, muss unser Mandant die angefallenen Rechtsanwaltskosten von uns komplett tragen. Seine Kosten (Fahrkosten, Verdienstausfall) wären von der Staatskasse zu tragen.
Ich denk aber mal, dass ich mit meiner Vermutung komplett daneben liege^^
Wir machen eigentlich kein Strafrecht und ich hab da absolut keine Ahnung...Ich weiß nicht mal, was ausscheidbare, notwendige Auslagen sind. Es steht in dem Urteil auch nichts von einer Kostenquotelung in Richtung 1/3 zu 2/3
Vieleicht kann mir ja jemand von euch helfen?
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
folgendes Problem:
Ich habe hier ein Urteil vom Berufungsgericht vorliegen. Hierin heißt es:
...
für Recht erkannt:
1. ...
2. ...
3. Die Kosten der Berufung der Staatsanwaltschaft trägt die Staatskasse nebst den insoweit, dem Angeklagten entstandenen ausscheidbaren, notwendigen Auslagen. Die Kosten der Berufung des Angeklagten trägt der Angeklagte.
...
Erstinstanzlich haben wir den Angeklagten (ging um Entzug der Fahrerlaubnis) nicht vertreten. Die Staatsanwaltschaft und wir haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt.
Jetzt soll ich einen Kostenfestsetzungsantrag fertig machen.
So wie ich das verstehe, muss unser Mandant die angefallenen Rechtsanwaltskosten von uns komplett tragen. Seine Kosten (Fahrkosten, Verdienstausfall) wären von der Staatskasse zu tragen.
Ich denk aber mal, dass ich mit meiner Vermutung komplett daneben liege^^
Wir machen eigentlich kein Strafrecht und ich hab da absolut keine Ahnung...Ich weiß nicht mal, was ausscheidbare, notwendige Auslagen sind. Es steht in dem Urteil auch nichts von einer Kostenquotelung in Richtung 1/3 zu 2/3
Vieleicht kann mir ja jemand von euch helfen?