...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adelia
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#1
28.09.2012, 09:02
Guten Morgen.
Ich habe hier eine Akte vor mir liegen, in der wir ein Unternehmen vertreten haben. Das Unternehmen sitzt am Gerichtsort. Der Geschäftsführer wohnt in einer anderen Stadt, die ungefähr 200 Kilometer entfernt liegt.
Jetzt war diese Woche Gerichtstermin. Der Geschäftsführer war persönlich geladen und kam auch von seinem Wohnort.
Kann ich die Fahrtkosten für JVEG jetzt für die Strecke vom Wohnort bis zum Gericht nehmen oder muss ich den Standort der Firma nehmen?
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sansibar
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#2
28.09.2012, 09:11
guten Morgen - da er in seiner Funktion als GF geladen war, fürchte ich, es geht nicht vom Wohnort aus.
Grüße - sansibar
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Brina77
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#3
28.09.2012, 09:30
Ich fürchte, dass sansibar Recht hat. Das hätte dem Gericht vorher mitgeteilt werden müssen, wenn der GF vom Wohnort und nicht vom Sitz der Firma anreist - man kann es aber dennoch versuchen.
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Adelia
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#5
28.09.2012, 10:01
Ok dankeschön
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Das habe ich mir schon fast gedacht.
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Brina77
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#6
28.09.2012, 13:15
Der GF kann dennoch die Fahrkosten zumindest vom Geschäftssitz bis zum Gericht geltend machen!!! Lediglich die Kosten vom Wohnsitz des GF zum Gericht "durchzusetzen" dürfte schwierig werden.
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Brina77
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#8
28.09.2012, 13:24
Doch! Weil du als Partei deine Kosten immer geltend machen kannst, auch innerhalb des Gerichtsortes - so stehts im Gesetz! (vgl. § 91 ZPO i.V.m. JVEG)
Zuletzt geändert von
Brina77 am 28.09.2012, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Liesel
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#9
28.09.2012, 13:25
Wieso nicht, 13? Im JVEG ist nicht vorgesehen, daß die Reisekosten nur erstattet werden, wenn man die Gemeindegrenze überschreitet.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Brina77
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#10
28.09.2012, 13:29
Liesel hat geschrieben:Wieso nicht, 13? Im JVEG ist nicht vorgesehen, daß die Reisekosten nur erstattet werden, wenn man die Gemeindegrenze überschreitet.
so ist es!