Seite 2 von 4

Re: Arbeitsrecht Kostenrechnung mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 25.09.2012, 13:50
von jojo
Sag ich mal so: Eigentlich sollte es sich aus dem konkreten Sachverhalt + Kenntnis der örtlichen Rechtsprechung ergeben.

Dumm formuliert ist es sicher..

Re: Arbeitsrecht Kostenrechnung mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 25.09.2012, 14:00
von Neffi
Ist eigentlich eindeutig formuliert, finde ich. Mir ist bislang noch kein uneindeutiger Streitwertbeschluss untergekommen.

"...wird ein Vergleichsmehrwert bzw. überschießender Vergleichswert auf € festgesetzt" bedeutet, dass der komplette Wert für alle nicht rechtshängigen Angelegenheiten hergenommen werden muss.

Heißt es allerdings "...für den Vergleich auf € festgesetzt", bedeutet dass, dass man den überschießenden Vergleichswert erst ausrechnen muss.

Re: Arbeitsrecht Kostenrechnung mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 25.09.2012, 15:07
von Susa39
Dem Beschluss gingen noch die Mitteilungen voraus, dass beabsichtigt ist, den GW für den Haupt- und Hilfsantrag nach der 36-fachen Vergütungsdifferenz (Voll-/Teilzeit), max. jedoch einem Vierteljahresverdienst festzusetzen und den Vergleichsmehrwert auf € xxxx,xx (1 Bruttomonatsgehalt).

Einen Monat später bekamen wir dann die Mitteilung, dass es beabsichtigt sei, den GW für die Klage auf € 10.000,00 (Bruttomonatsgehalt x 3) festzusetzen und für den Vergleich auf € 15.000,00 (Bruttomonatsgehalt x 4).

Hmmm... Wenn ich mir die erste Verfügung so angucke, bin ich jetzt einfach mal völlig verwirrt.... (Meine Beispielbeträge stimmen natürlich nicht...)

Re: Arbeitsrecht Kostenrechnung mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 25.09.2012, 15:17
von jojo
Das würde für meine Variante sprechen.. :pfeif

Re: Arbeitsrecht Kostenrechnung mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 25.09.2012, 15:41
von Neffi
bedeutet beides das selbe:

Streitwert: 3 Bruttogehälter
überschießender Vergleichswert: 1 Bruttogehalt

@susa39: ich schreibe absichtlich die Beträge nicht hin, da es rechnerisch nach deinem Beispiel einfach mal nicht aufgeht ;)

Re: Arbeitsrecht Kostenrechnung mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 25.09.2012, 15:54
von Susa39
@jojo: Genau das habe ich mich dann gefragt.... (ob ich nach Deiner Variante abrechnen soll)

@Neffi: Würdest du dann nach jojos Variante oder nach den Varianten #4 und #5 abrechnen? (Ist mir auch aufgefallen, dass mein Beispiel irgendwie doof war ;) )

Schöne Grüße
Susa

Re: Arbeitsrecht Kostenrechnung mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 25.09.2012, 16:49
von Neffi
ich stimme da jojo zu. :smile:

1,3 VG (3 Gehälter - dein Bsp. € 10.000) 3100
0,8 VG (1 Gehalt - dein Bsp. € 5.000) 3101
ggf. Anrechnung VG nach § 15 RVG
1,2 TG (4 Gehälter - dein Bsp. € 15.000) 3102
1,0 EG (3 Gehälter - dein Bsp. € 10.000) 1003
1,5 EG (1 Gehalt - dein Bsp. € 5.000) 1000
ggf. Anrechnung EG nach § 15 RVG
PT 7002
Steuer 7008

Die Beträge sind da natürlich wieder falsch :mrgreen: ist nur zur Verdeutlichung

Re: Arbeitsrecht Kostenrechnung mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 25.09.2012, 21:39
von Adora Belle
Jo, mit der Erläuterung ist es für mich auch eindeutig. War aber auch unglücklich, hier Werte zu wählen, mit denen es gar nicht hinkommen kann. :wink:

Re: Arbeitsrecht Kostenrechnung mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 26.09.2012, 08:03
von jojo
Ja, das war nicht nachvollziehbar..

Aber bei dem Streitgegenstand konnte das mit dem Mehrwert irgendwie nicht passen.

Re: Arbeitsrecht Kostenrechnung mit Vergleichsmehrwert

Verfasst: 26.09.2012, 09:08
von Susa39
Guten Morgen!

Ja, sorry, ich hab über mein Beispiel irgendwie nicht richtig nachgedacht... :pfeif

Mein Chef sagt übrigens, die Varianten #4 und #5 wären richtig, weil es sich um zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte handeln würde...

Ich würde ja bei Gericht anrufen und fragen, wie das gemeint war, aber ich bin nicht sicher, ob die verstehen würden, was ich von ihnen will....

Euch aber vielen Dank für Eure Mühen!

Schöne Grüße
Susa

Edit:

Ich kann das mit den unterschiedlichen Sachverhalten auch noch mal eben aufdröseln...

Mein Chef sagte, die GW würden sich wie folgt zusammensetzen:

GW 3 Monatsgehälter (mein Beispiel 10.000): für die Klage auf Wiedereinstellung
GW 4 Monatsgehälter (mein Beispiel 15.000) für den Vergleich: 3 Monatsgehälter für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und 1 Monatsgehalt für die Erteilung eines Zeugnisses