Arbeitsrecht Kostenrechnung mit Vergleichsmehrwert
Verfasst: 25.09.2012, 11:27
Hallo Zusammen,
ich bin noch ganz neu hier und als "Wiedereinsteigerin" in meinen alten Beruf (nach ca. 15 Jahren anderer Tätigkeiten) steh ich was die Kostenrechnungen angeht ab und an auf dem Schlauch.
Ich weiß, dass Ihr das Thema Vergleichsmehrwert schon mehrfach rauf und runter besprochen habt, aber mich verwirrt das alles...
Vielleicht könnt Ihr mir an einem konrekten Beispiel helfen, denn meine Kollegin war sich auch nicht sicher, ob das so richtig ist.
Folgender Fall:
Klage vorm Arbeitsgericht auf 1. Weiterbeschäftigung nach Elternzeit (Arbeitgeber hatte keinen Arbeitsplatz mehr für die Mitarbeiterin) und 2. Weiterbeschäftigung mit verkürzter Wochenarbeitszeit (dies wollte der Arbeitgeber nicht genehmigen)
Es wurde ein Vergleich geschlossen, dass 1. das Arbeitsverhältnis endet, 2. eine Abfindung i.H.v. € 25.000,00 gezahlt wird.
Das Gericht hat den Gegenstandswert wie folgt festgesetzt:
für die Klage auf € 10.000,00
für den Vergleich auf einen Mehrwert i.H.v. € 15.000,00
Meine Kollegin hat mir die Rechnung wie folgt erklärt:
1,3 Verfahrensgebühr (3100) auf € 10.000,00
1,2 Terminsgebühr (3104) auf € 10.000,00
1,0 Einigungsgebühr (1003) auf 15.000.00
zzgl. Auslagen/MwSt.
Da ich hier aber immer von Differenzverfahrensgebühr und Prüfung gem. § 15 III gelesen habe, bin ich gerade nicht sicher, ob das so richtig ist und vollends verwirrt...
Könnt Ihr mir evtl. helfen?
Danke und schöne Grüße
Susa
ich bin noch ganz neu hier und als "Wiedereinsteigerin" in meinen alten Beruf (nach ca. 15 Jahren anderer Tätigkeiten) steh ich was die Kostenrechnungen angeht ab und an auf dem Schlauch.
Ich weiß, dass Ihr das Thema Vergleichsmehrwert schon mehrfach rauf und runter besprochen habt, aber mich verwirrt das alles...
Vielleicht könnt Ihr mir an einem konrekten Beispiel helfen, denn meine Kollegin war sich auch nicht sicher, ob das so richtig ist.
Folgender Fall:
Klage vorm Arbeitsgericht auf 1. Weiterbeschäftigung nach Elternzeit (Arbeitgeber hatte keinen Arbeitsplatz mehr für die Mitarbeiterin) und 2. Weiterbeschäftigung mit verkürzter Wochenarbeitszeit (dies wollte der Arbeitgeber nicht genehmigen)
Es wurde ein Vergleich geschlossen, dass 1. das Arbeitsverhältnis endet, 2. eine Abfindung i.H.v. € 25.000,00 gezahlt wird.
Das Gericht hat den Gegenstandswert wie folgt festgesetzt:
für die Klage auf € 10.000,00
für den Vergleich auf einen Mehrwert i.H.v. € 15.000,00
Meine Kollegin hat mir die Rechnung wie folgt erklärt:
1,3 Verfahrensgebühr (3100) auf € 10.000,00
1,2 Terminsgebühr (3104) auf € 10.000,00
1,0 Einigungsgebühr (1003) auf 15.000.00
zzgl. Auslagen/MwSt.
Da ich hier aber immer von Differenzverfahrensgebühr und Prüfung gem. § 15 III gelesen habe, bin ich gerade nicht sicher, ob das so richtig ist und vollends verwirrt...
Könnt Ihr mir evtl. helfen?
Danke und schöne Grüße
Susa