Zwangsgeldgebühr bei Einigung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sandy1004
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#1

17.09.2012, 14:23

Hallo ihr Lieben,

ich brauch mal wieder einen Rat.

Ich brüte gerade über einem Kostenfestsetzungsantrag.

Folgender Hintergrund:

Es wurde ein Urteil erlassen, in dem der Gegner aufgefordert wurde, Auskunft über Kautionshöhen zu erteilen. Dies hat er nicht getan, weshalb wir ein Zwangsgeld beantragt haben. Darüber wurde auch ein Beschluss gefasst und soweit ich das sehe, das Zwangsgeld auch bezahlt.

Trotzdem gab es nicht die benötigten Informationen, weshalb wir einen neuen Antrag auf Zwangsgeld gestellt haben. Bevor es hier allerdings zu einem Beschluss durch das Gericht kam, wurde sich mit dem Gegner geeinigt.

Meine Frage ist nun, wie rechne ich das ab?

Ich hab bis jetzt:

1,3 Verfahrensgeb.
1,2 Terminsgeb.
1,0 Einigungsgeb.
0,3 ZV-Gebühr

Nehme ich dann jetzt noch eine weitere 0,3 ZV-Gebühr hinein, obwohl darüber nie Beschluss gefasst worden ist? Wie gesagt, wir hatten den Antrag ans Gericht geschickt und ein paar Tage später kam eine Einigung zustande, die dann dem Gericht mitgeteilt wurde.

Viele Grüße
Sandra
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Adora Belle
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#2

17.09.2012, 14:40

Du müßtest gemäß Forenregeln zuerst die Berufsangabe im Profil ergänzen, bevor Dir geantwortet werden darf.
Sandy1004
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#3

17.09.2012, 14:49

Danke für den Hinweis. Ich war schon ein wenig länger nicht mehr hier und dachte eigentlich, das ständ da schon. Entschuldigt. Ist im nu ergänzt worden. :)
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Anahid
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#4

17.09.2012, 14:50

Den weiteren Zwangsgeldantrag kannst Du selbstverständlich abrechnen. Die Einigung ist doch nachweislich erst danach erfolgt. Und wenn eine Einigung erzielt wurde, dann wäre auch zu überlegen, ob hier nicht ggf. auch noch eine EG anfällt. Das kommt natürlich auf die "Einigung" an.
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Sandy1004
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#5

17.09.2012, 17:27

Vielen Dank für die Antwort.
EG wird auch mit einberechnet. Aber dann weiß ich jetzt mit der 2. ZV-Gebühr Bescheid und kann die Akte endlich vom Tisch bekommen. :)
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