Gebührenvereinbarung mit Mdt. gegenüber RSV bindend?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Fachkraft
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#1

14.09.2012, 10:57

Hallo,

ich war neulich auf einem Seminar, bei dem der Dozent am Rande erwähnte, dass er - um das leidige Gestreite mit der RSV hinsichtlich der Mittelgebühren in Bußgeldsachen zu umgehen - eine Gebührenvereinbarung mit den Mandanten abschließt, in der geregelt ist, dass auf der Grundlage der jeweiligen Mittelgebühren abgerechnet wird. Diese Vereinbarung wäre auch gegenüber der RSV bindend.
Praktiziert das hier jemand? Mit Erfolg? Hat jemand ggf. ein Muster für so eine Vereinbarung?
Ich wäre echt froh, wenn ich den leidigen Schriftverkehr mit den RSV bzgl. der Abrechnung in Owi-Sachen los werde. Vielen Dank!
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Elfeo
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#2

14.09.2012, 11:07

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das funktioniert, in den ARB steht doch drin, dass nur die gesetzlichen Gebühren erstattet werden und das sind nunmal bei Rahmengebühren die nach § 14 Abs. 1 RVG.
Ich finde diese ständigen Streitereien mit der RsVs allerdings auch nervig.
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Adora Belle
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#3

14.09.2012, 11:19

Viel eher laß ich doch meinen Mandanten unterschreiben, daß er jedenfalls meine Rechnung zu bezahlen hat, auch wenn sich die RSV weigern sollte. Die haben alle in ihren ARB, daß Vergütungsvereinbarungen ihnen gegenüber nicht gelten. Alles andere wär auch Schwachsinn.
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#4

14.09.2012, 12:03

Mmh, meine Gedanken waren auch, dass die Versicherungen das in ihren ARB ausschließen. Ich werde mal den Dozenten anschreiben und versuchen herauszufinden, wie er meint, dass es funktionieren könnte bzw. wie er es handhabt.
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