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Verfasst: 08.05.2007, 19:40
von 13
Das gleiche wie beschrieben. Es hängt von der Art der ergangenen Entscheidung ab. Entweder werden 70% dem Kläger aus der LK erstattet oder eben verrechnet.

Re: KFB über GK trotz PKH

Verfasst: 15.07.2021, 10:51
von rena
Hallo Leute, ich blicke da nicht ganz durch dennoch leider.

Wie ist es denn wenn der Kläger VKH ohne Raten hat und der Beklagte keine VKH hat bei Vergleich und Kostenaufhebung? Der Beklagte muss doch dann hälftige GK zahlen oder? Sorry für die Nachfrage :kopfkratz

Re: KFB über GK trotz PKH

Verfasst: 15.07.2021, 11:02
von Anahid
:zustimm