Hallo,
ich brauche Eure Hilfe:
Wir haben eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. Dann wurde ein Termin anberaumt haben aber dann aber die Klage zurückgenommen, da die Gegenseite die Kündigung zurückgenommen hat und sodann einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Wie kann ich jetzt abrechnen? Die 1,3 Verfahrensgebühr ist klar aber dann Klagerücknahme und Aufhebungsvertrag? Stehe irgendwie auf dem Schlauch!
Vielen Dank!
Lg
arbeitsrechtliche Abrechnung
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Ja dann nehme ich eine 1,0 oder 1,5 für Vergleich?
- Primusfuchs
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Meiner Meinung nach nur eine 1,0, weil das zugrunde liegende Verfahren bereits gerichtlich anhängig war.
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