Kläger existiert nicht - wer trägt Kosten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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hannah81
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#1

07.09.2012, 16:11

Hallo zusammen,

auf den Freitagnachmittag hab ich noch ein kleines (kurioses) Anliegen ...

Die Gegenseite hat Klage eingereicht, allerdings für einen Kläger, der rechtlich gar nicht existiert. Damit argumentieren wir in der Klageerwiderung und jetzt möchte mein Chef wissen, wer in so einem Fall die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. :shock: So rein ausm Bauch raus würd ich ja sagen, die Gegenanwälte, weil sie eine falsche Klage eingereicht haben?! Nur kann ich ja keinen KFA gegen die Anwälte machen, sondern nur gegen den Kläger, der aber nicht existiert?! *kopfkratz

Ich finde dazu auch leider nichts passendes im Internet. Vielleicht weiß von euch jemand was?!

Danke und schonmal schönes Wochenende!

vlg
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Pepples
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#2

07.09.2012, 16:15

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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hannah81
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#3

07.09.2012, 16:18

erledigt! sorry :)
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Adora Belle
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#4

07.09.2012, 16:26

Ist überhaupt schon eine verfahrensabschließende Entscheidung getroffen worden?
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hannah81
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#5

07.09.2012, 16:29

Nein, wir haben heute die Klageerwiderung ans Gericht gefertigt.
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#6

07.09.2012, 16:32

Und wieso seid ihr Euch so sicher, dass es den Kläger nicht gibt?
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hannah81
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#7

07.09.2012, 16:51

Also es is ne WEG-Sache. Die richtige WEG lautet "WEG Musterstraße 1-5" und besteht aus 2 Häusern. Als Kläger tritt jetzt aber eine "WEG Musterstraße 3" auf, die es rechtlich so nicht gibt, weil es nur eine Untergemeinschaft ist, die nicht rechtsfähig ist ... hoffe das is irgendwie verständlich erklärt - ich blick da selbst nicht durch. Chef sagt jedenfalls, dass die Klage so falsch sei und will von mir wissen, wer die Kosten zu tragen hat.
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Adora Belle
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#8

07.09.2012, 17:15

Und was sagst Du, wer die Kosten zu tragen hat? 8) Achso, die Gegenanwälte.

Also im Zöller zu §56 steht, die Kosten trägt die (auch prozeßunfähige) Partei. Also genau die Untergemeinschaft, die Klage erhoben hat, obwohl sie nicht parteifähig ist. Hat Dein Chef keinen ZPO-Kommentar?
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NORTHERN DINO
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#9

07.09.2012, 18:15

Adora Belle hat geschrieben: Hat Dein Chef keinen ZPO-Kommentar?
:mrgreen:
~ Grüßle ~
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hannah81
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#10

10.09.2012, 09:26

Adora Belle hat geschrieben:Und was sagst Du, wer die Kosten zu tragen hat? 8) Achso, die Gegenanwälte.

Also im Zöller zu §56 steht, die Kosten trägt die (auch prozeßunfähige) Partei. Also genau die Untergemeinschaft, die Klage erhoben hat, obwohl sie nicht parteifähig ist. Hat Dein Chef keinen ZPO-Kommentar?

*lol* doch hat er, war wohl nur zu faul zum nachgucken und hat stattdessen mich unwissende gefragt ;)

danke, dann schau ich dort mal rein.
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