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Abrechnung Sozialgericht

Verfasst: 06.09.2012, 01:12
von mla
Wie rechne ich PKH ab, wenn ARGE im Termin anerkannt hat und laut Protokoll die "außergerichtlichen Kosten" des Klägers zu erstatten hat? Verfahrnes- und Terminsgebühr wohl, aber was ist mit dem Widerspruchsverfahren, das vorgeschaltet war: Der Widerspruch war ja von der ARGE abgelehnt worden, daher Klage vorm SG. Kann ich nun die Kosten des Widerspruchsverfahrens von der ARGE ersetzt verlangen oder packe ich das in den PKH-Vergütungsantrag beim SG?

Re: Abrechnung Sozialgericht

Verfasst: 06.09.2012, 07:55
von suzette
mla hat geschrieben:Kann ich nun die Kosten des Widerspruchsverfahrens von der ARGE ersetzt verlangen
Ja
mla hat geschrieben:oder packe ich das in den PKH-Vergütungsantrag beim SG?
nein, zur Erstattung verpflichtet ist ja die ARGE und nicht die Landeskasse (wenn es letztlich auch alles Steuergelder sind, die da fließen).

Was Du über PKH abrechnest, holt sich die Staatskasse dann von der ARGE wieder. Du kannst daher auch eine Gesamtrechnung machen und die von der ARGE erstattet verlangen und rechnest dann eben keine PKH ab.

Re: Abrechnung Sozialgericht

Verfasst: 06.09.2012, 09:22
von Brooke
und nicht die 2 Postpauschalen vergessen und eventuelle Erhöhungsgebühren, da die Widersprüche bzw. Klagen ja meist für die gesamte Bedarfsgemeinschaft eingelegt werden.

Re: Abrechnung Sozialgericht

Verfasst: 20.01.2013, 13:22
von mla
Nachfrage: Wie sieht es mit der Erledigungsgebühr 3106 aus, wenn ein Termin stattgefunden und Job-Center im Termin anerkannt, wir lt. Protokoll das Anerkenntnis angenommen haben. Liegt hier nicht eine Erledigung vor mit der Folge einer Gebühr? 3106 spricht zwar nur von einem Anerkenntnis ohne mdl. Verhandlung, aber das ist doch ebenso eine Einigungshandlung, wenn ein Anerkenntnis angenommen wird, und in Fällen ohne mdl. Verhandlung fällt die Terminsgebühr ja auch an, wenn eine solche vorgesehen war.