Hallo!
Wir haben da ein kleines Problem:
Aufgrund der Rechtsbehelfsbelehrung im angefochtenen Bescheid hatten wir zunächst Klage vor dem Sozialgericht erhoben. Nach Hinweis des SozG, dass zunächst Widerspruch (entgegen der Belehrung im angefochtenen Bescheid) erhoben werden müsste, haben wir das Widerspruchsverfahren eingeleitet. Das SozG-Verfahren wurde ausgesetzt. Der Bescheid wurde im Widerspruchsverfahren nach Termin aufgehoben.
Gebühren so richtig?
Widerspruchsverfahren:
1,3 Gebühr nach 2300
./. Anrechnung
1,2 Terminsgebühr
Auslagen
MwST
Klage:
0,8 Gebühr
Auslagen
MwSt
Danke für Eure Hilfe!
Gebühren Sozialgerichtsverfahren
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
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- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Sozialgerichtliche Verfahren werden nach Rahmengebühren abgerechnet.
Widerspruchsverfahren 2400
Verfahrensgebühr 3103
Wenn der Termin im Widerspruchsverfahren bei der Behörde (also nicht bei Gericht) stattgefunden hat, würde ich die 2400 erhöhen.
Widerspruchsverfahren 2400
Verfahrensgebühr 3103
Wenn der Termin im Widerspruchsverfahren bei der Behörde (also nicht bei Gericht) stattgefunden hat, würde ich die 2400 erhöhen.
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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