Auslagen nach 7002 dreimal?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sammy89
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#1

04.09.2012, 15:57

Wenn die Geschäftsgebühr, die "normale" Verfahrensgebühr (3100) und die für den Verkehrsanwalt (3400) anfällt, kann ich die Auslagen nach Nr. 7002 dann dreimal geltend machen?? Wenn ja: wo steht das?? Ich habe schon im RVG-Kommentar geblättert, aber da nichts gefunden :cry:
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Adora Belle
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#2

04.09.2012, 16:25

Brauchste keinen Kommentar für. Das steht direkt in der Gebührenziffer: Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle der tatsächlichen Auslagen nach Nummer 7001 gefordert werden. Gemeint ist hier die gebührenrechtliche Angelegenheit, also 1. vorgerichtliche Vertretung 2. gerichtliche Vertretung 3. Tätigkeit des Korrespondenzanwalts.
Brina77
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#3

04.09.2012, 16:40

Genau!
Sammy89
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#4

04.09.2012, 17:17

oh :oops:

warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!? :lol:
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