Abrechnung Integrationsamt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rumpelstilzchen
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#1

04.09.2012, 08:12

Guten Morgen,

Wir haben hier zwei Verfahren. Bei einem davon stehe ich auf dem Schlauch wegen der Abrechnung:

Verfahren A:

Der Mandant bekommt einen Bescheid vom Versorgungsamt, dass er eine GdB von 70 erhält.

Daraufhin beantragt der Arbeitgeber beim Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung

Das Integrationsamt erteilt diese Zustimmung

Gegen diesen Bescheid legen wir Widerspruch ein

Der Widerspruch wird vom Integrationsamt zurück gewiesen.

Noch vor Einreichung der Klage nimmt der Arbeitgeber im parallenen Kündigungsschutzverfahren (Verfahren B) die Kündigung zurück und der dortige Rechtsstreit endet mit Vergleich.

Deshalb wird das hiesige Verfahren (Verfahren A) nicht weitergeführt.

So, jetzt geht es um die Abrechnung des Verfahrens A:
ich würde vorschlagen:
1,3 nach 2300
0,7 nach 2301, 2300
1,5 nach 1002

Zusatzfrage:
Habe ich hier den Regelstreitwert mit € 5.000,00 oder das dreifache Monatsbrutto. Das wären dann € 6.200.00.

Vielen Dank schon mal
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Rumpelstilzchen
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#2

04.09.2012, 08:13

Nachtrag:

... ich glaube jetzt doch, die 1,5 ist nicht angefallen. ? ? ? ?
suzette
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#3

04.09.2012, 10:28

Ja:

1,3 nach 2300
0,7 nach 2301, 2300

(ohne 1,5 nach 1002)

Gegenstandswert: 5.000 EUR (Nr. 39.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit = Auffangwert => § 52 Abs. 2 GKG)
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#4

04.09.2012, 11:32

:thx

Oder ist jemand noch anderer Meinung?
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