Gerichtskosten im Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

03.05.2007, 15:57

Hier mal kurz das Problem:

MAndant hat PKH mit Ratenzahlung bekommen und 13 Raten gezahlt danach einfach damit aufgehört. Unsere PKH Rechnung belief sich auf knapp 900 € (es wurde ein Vergleich) geschlossen.

Dem Mandant wurde die PKH entzogen.

Ist es richtig, dass er ja nur die PKH (also den REst) noch an das GEricht in einem zu zahlen hat) hier wäre das noch ca. (60 Euro x 13 Raten = 780 Euro) verleibt ein REst von 120 Euro. Gerichtskosten sind durch Abschluss des Vergleichs nicht angefallen. Im Prinzip würde sich doch eine BEschwerde für ihn nicht lohnen. Oder habe ich da einen Denkfehler????
LG Grübchen
StineP

#2

03.05.2007, 15:59

Nee, eigentlich möchte ich meinen, du denkst richtig. Oder ich hab den selben Denkfehler grad
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#3

03.05.2007, 16:00

Ich würd auch sagen, dass du richtig denkst.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#4

03.05.2007, 16:01

Liegt der Streitwert über 3.000 €? Dann könntest du ja noch die Regelgebühren geltend machen, oder?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#5

03.05.2007, 16:04

Hab noch mal in NEt nachgelesene, da stand auch das GErichtskosten nicht anfallen wenn ein Vergleich geschlossen wurde. Natürlich läuft heute die Frist ab und Cheffe ist nicht da
LG Grübchen
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#6

03.05.2007, 16:05

Also zu den GK kann ich dir definiv sagen, dass da keine anfallen beim Vergleich.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#7

03.05.2007, 16:05

Hm, also dann denkst du wirklich korrekt - wie oben!
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#8

03.05.2007, 16:06

Ja ich weiß wären noch mal 190 € weiß aber nicht ob wir das in dem Fall machen.

Also kann ich dem Mandanten ja sagen er soll die BEschwerde lassen? ICh wollte nur wissen, ob ich das richtig sehe und nicht noch irgendwo KOsten lauern die ich übersehen habe
StineP

#9

03.05.2007, 16:07

Sorry, ich wüsste nicht, wo noch welche lauern sollten.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#10

03.05.2007, 16:08

Würde mir auch nichts weiter einfallen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Antworten