Hier mal kurz das Problem:
MAndant hat PKH mit Ratenzahlung bekommen und 13 Raten gezahlt danach einfach damit aufgehört. Unsere PKH Rechnung belief sich auf knapp 900 € (es wurde ein Vergleich) geschlossen.
Dem Mandant wurde die PKH entzogen.
Ist es richtig, dass er ja nur die PKH (also den REst) noch an das GEricht in einem zu zahlen hat) hier wäre das noch ca. (60 Euro x 13 Raten = 780 Euro) verleibt ein REst von 120 Euro. Gerichtskosten sind durch Abschluss des Vergleichs nicht angefallen. Im Prinzip würde sich doch eine BEschwerde für ihn nicht lohnen. Oder habe ich da einen Denkfehler????
Gerichtskosten im Arbeitsrecht
Nee, eigentlich möchte ich meinen, du denkst richtig. Oder ich hab den selben Denkfehler grad
- Curry
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Liegt der Streitwert über 3.000 €? Dann könntest du ja noch die Regelgebühren geltend machen, oder?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Grübchen
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Hab noch mal in NEt nachgelesene, da stand auch das GErichtskosten nicht anfallen wenn ein Vergleich geschlossen wurde. Natürlich läuft heute die Frist ab und Cheffe ist nicht da
LG Grübchen
- Curry
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Also zu den GK kann ich dir definiv sagen, dass da keine anfallen beim Vergleich.
Curry
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Ja ich weiß wären noch mal 190 € weiß aber nicht ob wir das in dem Fall machen.
Also kann ich dem Mandanten ja sagen er soll die BEschwerde lassen? ICh wollte nur wissen, ob ich das richtig sehe und nicht noch irgendwo KOsten lauern die ich übersehen habe
Also kann ich dem Mandanten ja sagen er soll die BEschwerde lassen? ICh wollte nur wissen, ob ich das richtig sehe und nicht noch irgendwo KOsten lauern die ich übersehen habe