Abwesenheitspauschale auch bei Ortsterminen im eigenen Ort

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Michaela1986
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#1

23.08.2012, 10:57

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage, da ich mir deswegen nicht ganz sicher bin. Wir haben eine Angelegenheit, in der mehrere Ortstermine stattgefunden haben. Unser Sitz ist in Frankfurt und die Ortstermine waren es auch. Kann ich nun trotzdem eine Abwesenheitspauschale abrechnen oder nur, wenn ich wirklich außerhalb der Gemeinde bin. Reisekosten fallen ja logischerweise keine an. Es geht nur um diese Abwesenheitspauschale.

Vielen Dank und LG
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Adora Belle
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#2

23.08.2012, 11:01

Zu den Reisekosten gehören Fahrt- und Abwesenheitskosten. Die Abwesenheitspauschalen können nur anfallen, wenn eine Geschäftsreise stattgefunden hat. Ist bei Euch nicht der Fall, weil Gemeindegrenzen nicht verlassen.
Michaela1986
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#3

23.08.2012, 11:02

Vielen Dank, hab ich mir schon gedacht 8)
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Sueby Doo
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#4

23.08.2012, 11:05

schau mal in Vorbemerkung 7 (2) da steht das auch :wink:
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