Umsatzsteuer bei Rechnung an GmbH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Janaaa
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#1

22.08.2012, 11:56

Hallo,

habe da mal eine Frage. Meine Lehrerin in Gebührenrecht hat uns erzählt, dass man die Umsatzsteuer auf einer Rechnung an die Firma (z.B. GmbH) nicht mit ausweisen muss, weil diese ja vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Mein Chef hat jetzt allerdings gesagt, das wäre falsch was meine Lehrerin erzählt und man müsste die auf jedenfall mit ausweisen.

Ich habe Mahnbescheid beantragt und da angekreuzt, dass der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist. Daher wird bei dem Schreiben vom Amtsgericht, wo unsere Gebühren drauf stehen ja auch nicht die Umsatzsteuer mit aufgeführt. Der Antragsgegner hat direkt nach Zustellung die Hauptforderung und die Nebenkosten gezahlt. Aber natürlich keine Umsatzsteuer. Daher habe ich auch bei der Rechnung die Umsatzsteuer nicht mit aufgeführt.

Habe die Umsatzsteuer jetzt natürlich mit aufgeführt auf der Rechnung, aber möchte einfach Wissen, wer nun Recht hat :D
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nephele
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#2

22.08.2012, 12:04

Die GmbH muss die Umsatzsteuer eurer Rechnung bezahlen. Dieses ist für sie dann allerdings Vorsteuer, welche sie von der Umsatzsteuerlast später absetzen kann.

Was deine Lehrerin sicher meint ist, dass man, zB in einem Aufforderungsschreiben mit Kostenrechnung die Umsatzsteuer nicht aufführen muss, da die GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Janaaa
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#3

22.08.2012, 12:12

Ok, danke :)
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Pepples
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#4

22.08.2012, 12:29

Wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die Mehrwertsteuer auf die als Schadensersatz vom Gegner geforderten Kosten nicht verlangt werden. Der Mandat muss euch gegenüber aber immer die Mwst auf die Gebühren zahlen.
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