habe da mal eine Frage. Meine Lehrerin in Gebührenrecht hat uns erzählt, dass man die Umsatzsteuer auf einer Rechnung an die Firma (z.B. GmbH) nicht mit ausweisen muss, weil diese ja vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Mein Chef hat jetzt allerdings gesagt, das wäre falsch was meine Lehrerin erzählt und man müsste die auf jedenfall mit ausweisen.
Ich habe Mahnbescheid beantragt und da angekreuzt, dass der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist. Daher wird bei dem Schreiben vom Amtsgericht, wo unsere Gebühren drauf stehen ja auch nicht die Umsatzsteuer mit aufgeführt. Der Antragsgegner hat direkt nach Zustellung die Hauptforderung und die Nebenkosten gezahlt. Aber natürlich keine Umsatzsteuer. Daher habe ich auch bei der Rechnung die Umsatzsteuer nicht mit aufgeführt.
Habe die Umsatzsteuer jetzt natürlich mit aufgeführt auf der Rechnung, aber möchte einfach Wissen, wer nun Recht hat
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)