VerwR - Streitwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

17.08.2012, 21:27

Hallo,

wir reichen Klage auf Ausbildungförderung nach BAföG ein.
Kostentragung Gegenseite.
Antrag auf Streitwertfestsetzung. Stg. hin und her.
Nu schreiben uns das Verwaltungsgericht Folgendes:

"wird darauf hingewiesen, dass Verfahren nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gerichtkostenfrei sind (§ 188 VwGO) und daher kein Streitwert festzusetzt wird.

?????

Was möchte man damit sagen? Ich solle bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren, nach Betragsrahmengebühren abrechnen? Ich kann dem nicht wirklich folgen, da Verwaltunsgerichtliche verfahren nach einem Streitwert abgerechnet werden.
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#2

17.08.2012, 21:33

Vielleicht hilft dieser Link weiter

http://www.bverwg.de/files/c07eaeea6bf8 ... iginal.pdf" target="blank
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#3

19.08.2012, 20:06

Das Problem ist, dass das Gericht keinen Wert festsetzen will
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#4

19.08.2012, 20:45

Im Streitwertkatalog ist doch angegeben, welche Werte für welchen Fall zu nehmen sind.

Leider gibt die Fragestellung nicht her, worauf genau geklagt wurde.
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