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KfB-statt Kläger = Klägervertreter

Verfasst: 17.08.2012, 12:18
von nicole73
Hallo,

habt ihr schon einmal den Antrag eines Prozessvertreters gehabt, dass "...die festgesetzten Kosten von der Beklagten an den Unterzeichnenden (und nicht an den Kläger) zu erstatten sind"?

Das ist sehr merkwürdig.

Ich bin über jede Meinung dankbar.

Re: KfB-statt Kläger = Klägervertreter

Verfasst: 17.08.2012, 12:26
von TanjaM
Eigentlich nicht, aber vielleicht wurden die im Innenverhältnis abgetreten? Ansonsten würde ich um Klarstellung bitten

Re: KfB-statt Kläger = Klägervertreter

Verfasst: 17.08.2012, 12:26
von Liesel
Dürfte wohl ein Antrag nach 126 ZPO sein. Hat der Kläger PKH?

Re: KfB-statt Kläger = Klägervertreter

Verfasst: 17.08.2012, 12:26
von niva
Steht da denn was von einem § 126 ZPO und der Kläger hatte PKH.

Re: KfB-statt Kläger = Klägervertreter

Verfasst: 17.08.2012, 12:27
von nicole73
ja, § 126 ZPO und PKH

Re: KfB-statt Kläger = Klägervertreter

Verfasst: 17.08.2012, 12:32
von Liesel
Na dann ist ja alles korrekt.

Re: KfB-statt Kläger = Klägervertreter

Verfasst: 17.08.2012, 13:33
von nicole73
Danke

Re: KfB-statt Kläger = Klägervertreter

Verfasst: 17.08.2012, 18:33
von 13
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§ 126 ZPO
Beitreibung der Rechtsanwaltskosten


(1) Die für die Partei bestellten Rechtsanwälte sind berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben.