Hallo ihr lieben,
ich weiß, mein Problem ist ein oft behandeltes und immer wiederkehrendes, aber ich komme mit dem bisher gelesenen einfach nicht weiter.
Wir sollten Schadenersatzansprüche gegenüber einer Bank prüfen. Hierzu haben wir unzählige Ordner prüfen und oft mit dem Mandanten telefonieren müssen. Nach außen hin sind wir - leider - nicht tätig geworden.
Wir wollten gegenüber der RS jetzt eine Geschäftsgebühr abrechnen, diese sagt aber, dass ihres Erachtens nur eine Beratung abgerechnet werden kann. Meinem Chef ist das (natürlich) zu wenig. Jetzt suchen wir schon seit Tagen eine genau Abgrenzung zwischen der Geschäftsgebühr und der Beratung aber ich komme einfach nicht weiter.
Wie würdet ihr die ganze Sache abrechnen?
Ich euch schon jetzt und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Viele Grüße, Flo
Beratungsgebühr oder Geschäftsgebühr
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Na ja, nach allem was ich bisher gelesen habe heißt es wohl nicht automatisch, dass nur eine Geschäftsgebühr anfällt, wenn man nach außen tätig geworden ist. Das macht es ja so schwierig.
- Anahid
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Ich würde auch eine Geschäftsgebühr abrechnen. Ich hab auch einen Fall, wo immer wieder Gespräche mit dem Mandanten zu führen waren und keine Tätigkeit nach außen erfolgt ist. Im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> steht ausdrücklich, dass eine Tätigkeit nach außen nicht notwendig ist für den Anfall der Geschäftsgebühr.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ja, das habe ich auch gelesen, aber gegenüber der RS muss ich es ja richtig begründen und das fehlt mir ein bisschen -.-
Wie wäre es, der RSV einfach zu erklären, wie viele Ordner gesichtet wurden und was das für ein mega Aufwand war? Vielleicht reicht denen auch die Info, dass ihr mehrfach mit dem Mandanten telefoniert habt? Manchmal wollen die bloß ein bisschen nerven, bevor sie bezahlen... aber ich hätte hier auch eine Geschäftsgebühr verlangt!
LG
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- Anahid
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Ich würde auf die Kommentierung im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> hinweisen, darauf hinweisen, wie Bella richtig sagt, dass mehrere Gespräche mit dem Mandanten geführt wurden und mehrere Ordner Unterlagen auszuwerten waren, und darauf hinweisen, dass für den Fall, dass die Versicherung weiterhin nicht zahlen möchte, Ihr den Mandanten = Versicherungsnehmer auffordern werdet Eure Gebühren zu zahlen und diesem gleichzeitig anraten werdet, diese Forderung gegen die Versicherung gerichtlich geltend zu machen.
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- Adora Belle
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Es kommt doch zuallererst einmal auf den Auftrag an. Wenn nur Beratung beauftragt ist, dann kommt man halt nicht zur Geschäftsgebühr. Und nach dem Ausgangsbeitrag ist das so.
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Würde ich auch sagen.Adora Belle hat geschrieben:Es kommt doch zuallererst einmal auf den Auftrag an. Wenn nur Beratung beauftragt ist, dann kommt man halt nicht zur Geschäftsgebühr. Und nach dem Ausgangsbeitrag ist das so.
Randnotiz: Der beschriebene Fall ist eigentlich die klassische Konstellation, in der ein Anwalt vom Gesetzgeber gehalten ist, eine individuelle Kostenvereinbarung zu treffen.
- Adora Belle
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Die nützt Dir bloß wenig, wenn Du mit der RSV abrechnen willst. Dort ist ja die Beratung üblicherweise auf 250 EUR gedeckelt.