Formulierungsschwierigkeiten (Rahmengebühr)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Annelise
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#1

16.08.2012, 11:22

Hallo liebe Leute,
ich hab -ich glaube zum ersten Mal- Formulierungsschwierigkeiten :D Ich habe gegenüber der Gegenseite eine Angelegenheit im Sozialrecht abgerechnet und möchte denen nun unsere Rechnung übersenden mit der Erläuterung, dass wir bei der Rahmengebühr nicht die Mittelgebühr, sondern einfach irgendeinen Betrag zwischen Mittel- und Höchstgebühr genommen haben. Mein Chef hat sich überlegt, er sucht sich einfach mal die Beträge aus :D Zu erklären, dass die Angelegenheit sehr aufwändig war usw. ist kein Problem..nur ich find einfach keinen Anfang bezüglich der Rahmengebühren.

Schon einmal Danke im Voraus!
Butterblume
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#2

16.08.2012, 11:35

Ähm, sorry wenn ich das jetzt so direkt sage, aber dein Chef ist wahrscheinlich mit ein Grund dafür, dass das liebe Sozialgericht bzw. die Gegenseite die abgerechneten Gebühren willkürlich kürzt. Schau dir mal § 14 RVG bzw. Kommentarliteratur dazu an. Dort wird erklärt, wie man die Gebühren zu bestimmen hat.

Demnach ist es "mit einfach mal die Beträge aussuchen" nicht getan, da die Gebührenhöhe bei jeder Angelegenheit neu zu bestimmen ist (Umfang, Schwierigkeit). Wenn die Angelegenheit nunmal nich umfangreich oder schwierig war und auch keine anderen Kriterien zutreffen, kann man nunmal nicht über die Mittelgebühr gehen.

Sorry aber solche willkürlichen Bestimmungen machen mich einfach nur noch wütend, da ich hier ständig irgendwelche netten Rechtspflegern erklären darf, warum wir die Gebühr so bestimmt haben und das wird auch bereits im Kostenfestsetzungsantrag gemacht.
Annelise
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#3

16.08.2012, 11:43

Aber es hat ja niemand gesagt, dass die Angelegenheit nicht umfangreich usw. war. Ich wollte ja lediglich eine Formulierungshilfe und hab deswegen nicht alle Umstände bzw. Gründe für die Gebührenhöhe aufgeführt.

Ich glaube du hast nicht ganz verstanden worauf ich eigentlich hinaus wollte :D
Butterblume
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#4

16.08.2012, 11:49

Ja woher sollen wir den wissen, wie umfangreich die Angelegenheit war? Die Gebühr muss ja dein Chef bestimmen, da er ja die Angelegenheit auch bearbeitet hat. Wir verwenden hier verschiedene Textbausteine mit Entscheidungen der Gerichte zu dem Thema. Tortzdem ist es immer wieder eine Frechheit das die abgerechneten Gebühren aufgrund eines Schreibens der Gegenseite mit zwei Sätzen und ohne einschlägige Bennennung der Rechtsprechung durch das Gericht gekürzt werden.

Nicht mal das Gericht schafft es dann im KFB eine ordentliche Begründung hierfür zu nennen, sondern es wird dann geschrieben: aufgrund des Schreibens der Gegenseite. Ich sitz dann da und überlege wir ich die Erinnerung begründe und was ich eigentlich noch vortragen soll.... es ist einfach nur noch nervig... und wir bestimmen schon echt genau die Höhe :evil: :evil:

Meine Chefin meinte letztens zu mir, dass sie langsam das Gefühl hat, der Rechtspfleger denkt, von den 1.000,00 € die wir im KFA abrechnen werden wir ja reich.. dabei dauern Verfahren vor dem SG bekanntlich lange, es müssen teilweise mehrere ärztliche Befundbericht und Gutachten ausgewertet werden.... und bekanntermaßen verdient man da auch nicht viel mit....
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Jerry
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#5

16.08.2012, 13:07

vielleicht so:

Gemäß § 14 führen wir wie folgt aus: Der Umfang und die Schwierigkeit waren hier als über dem Durchschnitt liegend anzusehen, da ...
Die hohe Bedeutung der Angelegenheit für die Mandantschaft ergibt sich daraus, dass ...
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