OWi-Abrechnungen und RSV
- Langstrumpf
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Hallo, ich habe jetzt mehrere OWi-Sachen bei der Rechtsschutzversicherung abgrechnet und jedesmal die Mittelgebühren abgerechnet. Nun bekomme ich jedesmal von den RSV Schreiben in denen sie die Gebühren drastisch kürzen und mehrere Rechtsprechungen anführen. Hat jemand bereits Erfahrung damit und gegebenenfalls für mich irgendwelche Rechtsprechungen? schon einmal.
Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen.
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- Pepples
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Ist gängige Praxis bei denen. Guck mal auf der Burhoff-Seite, da gibt's massenhaft Rechtsprechung.
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- Langstrumpf
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Danke dir Peppi.
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- Dany1981
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hallo,
ich stell mich da grad etwas doof an anscheinend.
wir haben heute von der RS (anwaltsliebling, ja klar) mitgeteilt bekommen, dass sie nur unterhalt der mittelgebühren bezahlen. pfff. wir wollen das aber nicht akzeptieren. was schreiben wir jetzt da am besten? ich war schon auf dieser burhoff-seite aber ich hab zu dem problem nichts gefunden. kannte die seite auch bisher noch nicht.
bekomm ich noch ein paar tipps? *liebschau*
ich stell mich da grad etwas doof an anscheinend.
wir haben heute von der RS (anwaltsliebling, ja klar) mitgeteilt bekommen, dass sie nur unterhalt der mittelgebühren bezahlen. pfff. wir wollen das aber nicht akzeptieren. was schreiben wir jetzt da am besten? ich war schon auf dieser burhoff-seite aber ich hab zu dem problem nichts gefunden. kannte die seite auch bisher noch nicht.
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"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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- Maddel
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Schau mal dort bei Entscheidungen zu 5100 RVG. Dort steht sehr viel dazu.
Leider lassen die sich davon aber nicht beeindrucken und es gibt auch mehr Entscheidungen gegen als für...
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- Adora Belle
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Ihr müßt begründen, warum anhand der Ermessenskriterien des §14 die von Euch angesetzte Gebührenhöhe angemessen ist.
- Dany1981
- die dunkle Fee
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Da werd ich nichts finden, war nur ne schnelle Geschichte zwischendurch.Adora Belle hat geschrieben:Ihr müßt begründen, warum anhand der Ermessenskriterien des §14 die von Euch angesetzte Gebührenhöhe angemessen ist.
Früher hatten die a aber nicht so ein Theater drum gemacht. Mir wurden meine Mittelgebühren noch nie wegreduziert.
Aber
werd trotzdem schon mal vorsorgen und mir Urteile rauspicken.
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Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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