Hallo liebe Leute,
ich brauche wieder mal Eure Hilfe.
Folgender Fall:
Wir vertreten zwei Mandanten.
Es wurde von der Gegenseite ein selbstständiges Beweisverfahren betrieben. Das Gericht hat hier den Gegenstandswert auf 6.000 € festgesetzt. Wir haben einen OT wahrgenommen.
Dann ist Klage erhoben worden. Im Klageverfahren hat das Gericht den Streitwert auf 4.500 € festgesetzt, es fand ein Gerichtstermin statt. Außerdem hat die Gegenseite im Klageverfahren sofortige Beschwerde erhoben gegen den SV - hier hat das Gericht die sofortige Beschwerde im schriftlichen Verfahren gem. § 128 II ZPO zurückgewiesen. Der Wert für das Beschwerdeverfahren ist 1.000 €.
Ich wollte jetzt abrechnen:
Selbstständiges Beweisverfahren: Wert 6.000 €
1,2 Terminsgebühr
Klageverfahren Wert 4.500 €
1,3 Verfahrensgebühr
0,3 Erhöhungsgebühr
1,2 Terminsgebühr
und das Beschwerdeverfahren Wert 1.000 €
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Ist das richtig???
Wäre für Eure Antworten sehr dankbar.
Brauche Hilfe beim KFA !!!!!
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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warum nimmst du nicht noch die Verfahrensgebühr für das selbstständige Beweisverfahren? Klar, die wird voll angerechnet auf die Verfahrensgebühr im streitigen Verfahren, aber in deinem Fall ist dein SW im selbstständigen Beweisverfahren höher als im streitigen Verfahren, sodass da noch was hängen bleiben würde.
Beim Beschwerdeverfahren bin ich mir nicht sicher. Bei Beschwerde hab ich immer Nr. 3500 VV RVG im Kopf. Eine Terminsgebühr ist m. E. nicht angefallen.
Beim Beschwerdeverfahren bin ich mir nicht sicher. Bei Beschwerde hab ich immer Nr. 3500 VV RVG im Kopf. Eine Terminsgebühr ist m. E. nicht angefallen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!