Wie rechne ich hier am besten ab? (§ 91 a ZPO)
Verfasst: 14.08.2012, 11:42
Folgender Sachverhalt:
Es geht um eine Forderung über 327,60 € die zunächst außergerichtlich geltend gemacht wurde für unsere Mandantschaft.
Da nichts passiert ist, haben wir einen MB beantragt. Widerspruch von Gegenseite und teilweise Anerkenntnis i. H. v. 157,60 €.
Wir haben gegenüber dem Gegner abgerechnet:
einmal außergerichtlich die 1,3 GG + Ausl./MWST.
einmal das Mahnverfahren die 1,0 VG abzgl. 0,65 GG + 1,0 Einigungsgebühr + Ausl./MWST. + GK Mahnverfahren.
Haben Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt. (Kostenvorschuss 82,00 €)
Antrag: Beklagte zahlt 157,60 € (da noch nicht bezahlt, obwohl anerkannt), Rest Klagerücknahme.
Beklagte ist verstorben.
Am 05.06. gingen die 157,60 € (zzgl. Zinsen) ein.
Am 05.07. erklären wir die Hauptsache für erledigt.
Termin zur Güteverhandlung am 25.07.2012
Gegner stimmt Erledigterklärung am 12.07.12 zu.
Termin findet statt. Sach- u. Rechtslage wird erörtert. Es wird nochmals übereinstimmend Hauptsache für erledigt erklärt.
Es ergeht Beschluss gem. § 91 a ZPO. Hauptsache erledigt. Beklagtenseite trägt Kosten.
Streitwertbeschluss: bis 17.05. auf 327,60 € festgesetzt, danach auf 157,60 €.
HILFE!!!
Da ich normalerweise so gut wie nie abrechne, dafür ist Kollegin zuständig (die ist aber im Urlaub) bin ich etwas überfragt!!!
DANKE!
Es geht um eine Forderung über 327,60 € die zunächst außergerichtlich geltend gemacht wurde für unsere Mandantschaft.
Da nichts passiert ist, haben wir einen MB beantragt. Widerspruch von Gegenseite und teilweise Anerkenntnis i. H. v. 157,60 €.
Wir haben gegenüber dem Gegner abgerechnet:
einmal außergerichtlich die 1,3 GG + Ausl./MWST.
einmal das Mahnverfahren die 1,0 VG abzgl. 0,65 GG + 1,0 Einigungsgebühr + Ausl./MWST. + GK Mahnverfahren.
Haben Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt. (Kostenvorschuss 82,00 €)
Antrag: Beklagte zahlt 157,60 € (da noch nicht bezahlt, obwohl anerkannt), Rest Klagerücknahme.
Beklagte ist verstorben.
Am 05.06. gingen die 157,60 € (zzgl. Zinsen) ein.
Am 05.07. erklären wir die Hauptsache für erledigt.
Termin zur Güteverhandlung am 25.07.2012
Gegner stimmt Erledigterklärung am 12.07.12 zu.
Termin findet statt. Sach- u. Rechtslage wird erörtert. Es wird nochmals übereinstimmend Hauptsache für erledigt erklärt.
Es ergeht Beschluss gem. § 91 a ZPO. Hauptsache erledigt. Beklagtenseite trägt Kosten.
Streitwertbeschluss: bis 17.05. auf 327,60 € festgesetzt, danach auf 157,60 €.
HILFE!!!
Da ich normalerweise so gut wie nie abrechne, dafür ist Kollegin zuständig (die ist aber im Urlaub) bin ich etwas überfragt!!!
DANKE!