Streitwert nach Erledigung, MV etc.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Annabella
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#1

14.08.2012, 11:14

Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen:

Es gab ein Mahnverfahren mit einem Streitwert von 10.000 €, in welchen wir jedoch nicht tätig waren.
Tätig wurden wir erst im streitigen Verfahren, als wir die Anspruchsbegründung gefertigt haben. In unseren Schriftsatz beantragten wir die Verurteilung iHv. 5.000 und gleichzeitig über 5.000 € teilweise Erledigung, da die Gegenseite schon weit vorher einen Teilbetrag gezahlt hatte.

Später dann wurde die Klage erweitert um 10.000 €. Es folgte die mündliche Verhandlung und es erging ein Urteil. Das Gericht setzt nun einen Streitwert iHv. 15.000 € (Klageerweiterung + beantragten Wert nach Erledigung) fest. Mein RA meint jedoch, dass der Streitwert 20.000 € festzusetzen ist, da im MV ja dieser Betrag geltend gemacht wurde. Er will ne Streitwertbeschwerde machen.

Ist das richtig? Im streitigen Verfahren ging es doch nur noch um den Restbetrag von 5.000 und später dann noch um die Klageerweiterung. Der GW für das Mahnverfahren hat doch garnichts mit dem streitigen Verfahren zu tun?!

Und mal abgesehen vom Streitwert, wie und wonach muss ich jetzt abrechnen?
Danke für eure Hilfe.
Coco Lores
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#2

14.08.2012, 11:19

Ihr ward doch gar nicht in dem MV tätig und habt dann im streitigen Verfahren selbst dich Sache i.H.v. 5.000,00 € für erledigt erklärt oder? Dann ist m.E. nach auch nur ein GW von 15.000,00 € anzunehmen.
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#3

14.08.2012, 11:25

Wurde denn Widerspruch eingelegt gegen den MB und was heißt bitte lange vorher bezahlt? Wie lang ist das denn schon her mit dem MV?
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#4

14.08.2012, 11:33

Widerspruch wurde eingelegt, jedoch von der Mandantschaft selbst. Wir waren erst im streitigen Verfahren tätig.

Die Zahlung ging wohl noch vor dem streitigen Verfahren ein, also bevor die Sache beim streitigen Gericht gelandet ist.
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#5

14.08.2012, 11:48

Wieso legt denn euer Mdt selbst Widerspruch ein? Geht das überhaupt ich mein der kann höchstens den MB berichtigen oder zurücknehmen!

Ich nehme an, dass euer Mdt den MB selbst beantragt hat?! Hat er denn auch beantragt, dass das Verfahren in ein streitiges Verfahren übergehen soll bei Widerspruch bzw. Einspruch?
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#6

14.08.2012, 12:01

Ich verstehe das so, dass Ihr den Antragsgegner vertreten habt. Und dann ist der Streitwert mit 15.000 für Eure Abrechnung auf jeden Fall richtig.
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#7

14.08.2012, 12:09

Genau:

Der Mandant hat das MV selbst gemacht und selbst Widerspruch eingelegt. Wir waren erst ab der Anspruchsbegründung tätig.
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#8

14.08.2012, 12:21

Annabella hat geschrieben:Genau:

Der Mandant hat das MV selbst gemacht und selbst Widerspruch eingelegt. Wir waren erst ab der Anspruchsbegründung tätig.
Eine sehr verwirrende Aussage aber da du Anahid zugestimmt hast, geh ich mal davon aus, dass du mit "Mahnverfahren selbst gemacht" einfach nur meinst, dass er da noch keinen Anwalt beauftragt hatte und sich selbst vertreten hat?!
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gkutes

#9

14.08.2012, 12:24

seit wann begründet denn aber ein Antragsgegner den Anspruch? Macht das Sinn?
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#10

14.08.2012, 12:25

Ich komm hier nicht mehr mit :( Wer hier wen vertreten hat oder was beantragt hat :(

Jedenfalls würde ich einen GW von 15.000,00 € für richtig erachten! Wie die Abrechnung dazu aussieht kann ich dir leider nicht mehr beantworten, da ich den Sachverhalt anscheinend völlig missverstanden habe
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