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eigentlich normal Mahnsache

Verfasst: 09.08.2012, 10:16
von Azubiene94
Hiiiiiilllllffeeeeee o.O

Stehe grade total auf'm Schlauch und komme nicht weiter..

Habe eigentlich eine ganz normale Mahnsache. Sollen ein anwaltl. Aufforderungsschreiben machen und dann wenn der Schuldner nicht zahlt nichts weiter. Was rechne ich dann nochmal ab?

Danke schon einmal im Voraus für Eure Hilfe (;

Re: eigentlich normal Mahnsache

Verfasst: 09.08.2012, 10:32
von Pisten_huhn83
eine GG

Re: eigentlich normal Mahnsache

Verfasst: 09.08.2012, 10:33
von Adelia
Hast du denn einen Vorschlag?!

Re: eigentlich normal Mahnsache

Verfasst: 09.08.2012, 10:41
von Azubiene94
Ich hätte jetzt auch die GG in Rechnung gestellt GW ist 114,00 EUR also 32,50 EUR. Gläubiger sagt aber das das wegen der geringen Forderung zu viel ist. Was nun?

Re: eigentlich normal Mahnsache

Verfasst: 09.08.2012, 10:43
von Pisten_huhn83
So sind nun einmal die Gebühren. Soll er mal ins RVG gucken. :roll:

Re: eigentlich normal Mahnsache

Verfasst: 09.08.2012, 10:43
von Azubiene94
Okay. Für eine eV-Auskunft was kann man da denn abrechnen? Pauschale oder auch 2300 GG

Re: eigentlich normal Mahnsache

Verfasst: 09.08.2012, 10:48
von Liesel
EV ist Vollstreckung und daher 3309. Die Gebühr für die Einholung der Auskunft wird aber angerechnet, wenn danach Vollstreckung fortgeführt wird.

Re: eigentlich normal Mahnsache

Verfasst: 09.08.2012, 10:59
von Riprie
Azubiene94 hat geschrieben:Hiiiiiilllllffeeeeee o.O

Stehe grade total auf'm Schlauch und komme nicht weiter..

Habe eigentlich eine ganz normale Mahnsache. Sollen ein anwaltl. Aufforderungsschreiben machen und dann wenn der Schuldner nicht zahlt nichts weiter. Was rechne ich dann nochmal ab?

Danke schon einmal im Voraus für Eure Hilfe (;
Einfaches Mahnschreiben, ist das nicht die 2302? :?:

Re: eigentlich normal Mahnsache

Verfasst: 09.08.2012, 11:09
von Azubiene94
Weiß ich auch nicht.

Re: eigentlich normal Mahnsache

Verfasst: 09.08.2012, 11:11
von Pisten_huhn83
wir nehmen dafür immer ein GG