eigentlich normal Mahnsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Azubiene94

#1

09.08.2012, 10:16

Hiiiiiilllllffeeeeee o.O

Stehe grade total auf'm Schlauch und komme nicht weiter..

Habe eigentlich eine ganz normale Mahnsache. Sollen ein anwaltl. Aufforderungsschreiben machen und dann wenn der Schuldner nicht zahlt nichts weiter. Was rechne ich dann nochmal ab?

Danke schon einmal im Voraus für Eure Hilfe (;
Benutzeravatar
Pisten_huhn83
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 10.02.2010, 13:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Kassel

#2

09.08.2012, 10:32

eine GG
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#3

09.08.2012, 10:33

Hast du denn einen Vorschlag?!
Azubiene94

#4

09.08.2012, 10:41

Ich hätte jetzt auch die GG in Rechnung gestellt GW ist 114,00 EUR also 32,50 EUR. Gläubiger sagt aber das das wegen der geringen Forderung zu viel ist. Was nun?
Benutzeravatar
Pisten_huhn83
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 10.02.2010, 13:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Kassel

#5

09.08.2012, 10:43

So sind nun einmal die Gebühren. Soll er mal ins RVG gucken. :roll:
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
Azubiene94

#6

09.08.2012, 10:43

Okay. Für eine eV-Auskunft was kann man da denn abrechnen? Pauschale oder auch 2300 GG
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

09.08.2012, 10:48

EV ist Vollstreckung und daher 3309. Die Gebühr für die Einholung der Auskunft wird aber angerechnet, wenn danach Vollstreckung fortgeführt wird.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Riprie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 11.01.2010, 13:19
Beruf: Sekretärin (Referat Recht)
Software: RA-Micro
Wohnort: Neuss

#8

09.08.2012, 10:59

Azubiene94 hat geschrieben:Hiiiiiilllllffeeeeee o.O

Stehe grade total auf'm Schlauch und komme nicht weiter..

Habe eigentlich eine ganz normale Mahnsache. Sollen ein anwaltl. Aufforderungsschreiben machen und dann wenn der Schuldner nicht zahlt nichts weiter. Was rechne ich dann nochmal ab?

Danke schon einmal im Voraus für Eure Hilfe (;
Einfaches Mahnschreiben, ist das nicht die 2302? :?:
Azubiene94

#9

09.08.2012, 11:09

Weiß ich auch nicht.
Benutzeravatar
Pisten_huhn83
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 10.02.2010, 13:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Kassel

#10

09.08.2012, 11:11

wir nehmen dafür immer ein GG
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
Antworten