Hiiiiiilllllffeeeeee o.O
Stehe grade total auf'm Schlauch und komme nicht weiter..
Habe eigentlich eine ganz normale Mahnsache. Sollen ein anwaltl. Aufforderungsschreiben machen und dann wenn der Schuldner nicht zahlt nichts weiter. Was rechne ich dann nochmal ab?
Danke schon einmal im Voraus für Eure Hilfe (;
eigentlich normal Mahnsache
- Pisten_huhn83
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eine GG
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
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Ich hätte jetzt auch die GG in Rechnung gestellt GW ist 114,00 EUR also 32,50 EUR. Gläubiger sagt aber das das wegen der geringen Forderung zu viel ist. Was nun?
- Pisten_huhn83
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So sind nun einmal die Gebühren. Soll er mal ins RVG gucken.
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
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Okay. Für eine eV-Auskunft was kann man da denn abrechnen? Pauschale oder auch 2300 GG
- Liesel
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EV ist Vollstreckung und daher 3309. Die Gebühr für die Einholung der Auskunft wird aber angerechnet, wenn danach Vollstreckung fortgeführt wird.
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Einfaches Mahnschreiben, ist das nicht die 2302?Azubiene94 hat geschrieben:Hiiiiiilllllffeeeeee o.O
Stehe grade total auf'm Schlauch und komme nicht weiter..
Habe eigentlich eine ganz normale Mahnsache. Sollen ein anwaltl. Aufforderungsschreiben machen und dann wenn der Schuldner nicht zahlt nichts weiter. Was rechne ich dann nochmal ab?
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wir nehmen dafür immer ein GG
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das Pisten-huhn
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