Erstattungsfähigkeit Kosten Urteilsanforderung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Julianchen
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#1

08.08.2012, 21:17

Wir haben im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens bei Gericht ein anonymisiertes Urteil eines gleichgelagerten Verfahrens angefordert. Jetzt haben wir gewonnen und ich habe die Kosten für die Urteilsanforderung mit zur Kostenfestsetzung beantragt. Die Gegenseite hat das als nicht notwendig moniert.

Kann mir jemand Rechtsprechung bzw. Quellen nennen, die belegen, dass das zur Rechtsverfolgung notwendige Kosten sind, bzw. nen Tipp geben, wie ich die Erstattungsfähigkeit begründen könnte? Hab speziell zu diesen Kosten nichts gefunden, obwohl ich denke, dass das genau wie die Einholung von Grundbuchauszügen und Handelsregistersachen erstattungsfähig ist.
Jupp03/11

#2

08.08.2012, 21:44

Ich halte die Kosten für nicht erstattungsfähig.
Julianchen
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#3

08.08.2012, 21:46

Jupp03/11 hat geschrieben:Ich halte die Kosten für nicht erstattungsfähig.
gibts dazu ne begründung? ist nicht alles erstattungsfähig, was der rechtsverfolgung dient?
Jupp03/11

#4

08.08.2012, 21:52

Ich wüßte z. B. nicht, inwiefern ein Grundbuchauszug der Rechtsverfolgung dienen sollte.
Zum Urteil:
Ich käme nie auf den Gedanken, Jahresgebühren von Juris oder beck usw. anteilig im Kostenfestsetzungsantrag geltend zu machen, nur weil ich, da ich diese Programme habe, über diese Programme kostenlos Urteile eingeholt habe. Jedes Gericht hat heute die Möglichkeit, sich über Computerprogramme Urteile zu beschaffen. Da muss die Partei diese dem Gericht nicht präsentieren.
Julianchen
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#5

08.08.2012, 21:57

Jupp03/11 hat geschrieben:Ich wüßte z. B. nicht, inwiefern ein Grundbuchauszug der Rechtsverfolgung dienen sollte.
Zum Urteil:
Ich käme nie auf den Gedanken, Jahresgebühren von Juris oder beck usw. anteilig im Kostenfestsetzungsantrag geltend zu machen, nur weil ich, da ich diese Programme habe, über diese Programme kostenlos Urteile eingeholt habe. Jedes Gericht hat heute die Möglichkeit, sich über Computerprogramme Urteile zu beschaffen. Da muss die Partei diese dem Gericht nicht präsentieren.
ich meine, dies im kommentar gelesen zu haben.

jahresgebühren kannst du sicher nicht geltend machen, da die angefallenen kosten ja im rahmen des rechtsstreits angefallen sein müssen. das istja bei einer jahresrechnung nicht der fall, bei nem einzelnen urteil zu nem gleichgelagerten fall m.e. schon
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