...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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PrincessLD
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#1
08.08.2012, 16:45
Hallo ihr Lieben,
mal ne Frage... wenn wir von unserer Mandantin beauftragt werden einen Antrag wegen Erwerbsminderungsrente zu stellen und wir diesen nur übersenden (ausgefüllt hat Mandantin ihn selbst), darf ich dann auch schon die Nr. 2400 VV RVG abrechnen ?
Vielen dank fürs helfen ^^
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
08.08.2012, 17:08
Grundsätzlich würde ich jetzt Ja sagen. Wobei ich dann wohl nicht die Mittelgebühr ansetzen würde.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Jeanie1984
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#3
08.08.2012, 17:16
Da schließ ich mich Anahid an. Ihr wurdet ja schließlich von der Mandantin in einem sozialrechtlichen Fall beauftragt, sprich die GG nach 2400 VV RVG wird ausgelöst. Allerdings nicht in Höhe von € 240,00. Gott sei Dank gibt es Rahmengebühren!
![Smilie :smile:](./images/smilies/icon_smile.gif)