Unfallsache abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Hedi
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#1

06.08.2012, 09:25

Guten Morgen,

würdet Ihr das auch so machen?!

Unfallsache: Gegn. Haftpflicht aufgefordert 2500 EUR zu zahlen. Nicht gezahlt. Befand sich in Verzug. Wir haben Klageentwurf gefertigt. Danach haben sie zufälligerweise 1600 EUR gezahlt.

1,5 Geschäftsgebühr aus 1600
1,5 Einigungsgebühr aus 1600


0,8 Verfahrensgebühr aus 2500 (vorzeitige Beendigung)

Muss hier angerechnet werden?!
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Anahid
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#2

06.08.2012, 10:09

Wenn die "zufälligerweise" 1600,00 € zahlen, ist da doch kein Vergleich geschlossen worden. Warum dann 1,5 EG?

Und auf die 0,8 VG musst Du eine 0,75 GG aus 1600 anrechnen (gibt also gaaaaaaanz viel Geld) :wink:
Zuletzt geändert von Anahid am 06.08.2012, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

06.08.2012, 10:16

naja, wir sind ja mit 1600 EUR einverstanden. Deshalb Einigungsgebühr. Oder nicht?!
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#4

06.08.2012, 10:31

Ja, dann EG :smile:

Die wird die Versicherung bei einer Unfallsache aber nur zahlen, wenn klar ist, dass Ihr da nachgebt. In Unfallsachen außergerichtlich berechnet sich die VG eigentlich immer nach dem gezahlten Betrag. Eine EG zusätzlich abzurechnen ist da nicht ganz so einfach, weil die Versicherung im Zweifel sagt, dass Sie auf keinen Fall 2.500 gezahlt hätte und insoweit keine Einigung zustandegekommen ist, sondern Ihr, wenn Ihr mehr haben wollt, über den Rest halt Klage einreichen müsst.
Zuletzt geändert von Anahid am 06.08.2012, 10:34, insgesamt 1-mal geändert.
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#5

06.08.2012, 10:33

Glaube nicht, daß du die von der Versicherung bekommst.
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#6

06.08.2012, 10:34

Naja, ich probier halt mal! Vielen Dank!
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#7

06.08.2012, 14:02

Kurze Frage warum denn bitte GW 1.600,00 €? Wenn Ihr doch nen Klageentwurf gemacht habt und vorher 2.500,00 € gefordert wurden dann ist das doch auch der GW der Klage gewesen oder nicht?
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#8

06.08.2012, 14:18

Ups....da hat Coco Recht. Hab ich gar nicht drauf geachtet :oops:
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#9

06.08.2012, 15:00

Puhhh...dachte schon ich wüsste nix mehr aus der Ausbildung ;)
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#10

06.08.2012, 15:19

Keine Sorge :D Ändert nur leider nichts daran, dass die Versicherung wahrscheinlich nur eine 1,3 GG nach 1.600 € zahlen wird. Die werden aller Wahrscheinlichkeit auch schon den Ansatz einer 1,5 GG monieren.
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