Guten Morgen,
hab folgendes Problem, ob für die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens Gebühren nach dem RVG anfallen.
Der Sachverhalt ist folgender:
Bei XY sind Wohngebäude und Hausratschäden entstanden. Wir waren nunmehr beauftragt die Schäden bei der Versicherung geltend zu machen. Die Versicherung möchte nicht den von uns geforderten Betrag zahlen, sondern nur den Betrag, den der eigene Sachverständige ermittelt hat. XY ist mit dieser Schadensermittlung durch den Sachverständigen nicht einverstanden und möchte einen eigenen Gutachter beauftragen.
Nun wurde Antrag auf Durchführung des Sachverständigenverfahrens beantragt. Die Kostenregelung bezüglich der Kosten der Sachverständigen und des Obmanns sind in den Versicherungsbedingungen geregelt. Dies stellt kein Problem dar. Allerdings steh ich gerade auf dem Schlauch, ob hierfür auch eine Gebühr anfällt oder ob dies mit der "Außergerichtlichen Tätigkeit" sprich Geschäftsgebühr abgedeckt ist.
Ich hoffe, dass mir jmd von euch weiterhelfen kann.
Viele Grüße und einen schönen Tag
Gebühr für Sachverständigenverfahren (Hausrat-Gebäudever.)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also ich würde das als Schlichtungsstelle ansehen und entsprechend die Gebühr nach 2303 VV RVG abrechnen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.