Quotelung richtig berechnet

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
...
Kennt alle Akten auswendig
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#11

24.10.2019, 16:32

GVZ-Schickerin hat geschrieben:
24.10.2019, 16:24

Hiervon 65% von uns zu tragen = € 3.047,71
abzüglich der Kosten der Gegenseite € 2.547,79
verbleiben € 499,92
Hier wären eure Kosten und nicht die der Gegenseite zu subtrahieren. Daher verbleibt ein Betrag von 906,71 €.

Falls es einen Termin gab sind ggf. noch Reisekosten zu berücksichtigen.
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#12

25.10.2019, 08:07

:thx

Stimmt, wir tragen ja leider den höheren Teil ;).
Liebe Grüße

Sylvia

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#13

25.10.2019, 08:52

Hinzu kommen noch die Gerichtskosten mit einer halben Gebühr.
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#14

25.10.2019, 09:22

Eine halbe Gebühr? Warum hat denn meine Vorschreiberin eine 3/4-Gebühr genommen? :kopfkratz

Gerichtskosten der Gegenseite habe ich nur leider in unserer Akte nicht gefunden. Das die dazu kommen weiß ich natürlich.
Liebe Grüße

Sylvia

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#15

25.10.2019, 09:32

Halbe Gebühr der GK verstehe ich jetzt auch nicht. 65 % - entsprechend der Kostenquote. Da Ihr verklagt wurdet, sind 65 % der Gerichtskosten an den Kläger zu erstatten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#16

25.10.2019, 09:36

:patsch Freitag. Bin von einem Vergleich mit Kostenaufhebung ausgegangen. Sorry :oops:

Angefallen ist eine Gebühr. Hiervon dann 65 % entsprechend der Kostenquote.
Zuletzt geändert von Liesel am 25.10.2019, 09:38, insgesamt 1-mal geändert.
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#17

25.10.2019, 09:38

Anahid hat geschrieben:
25.10.2019, 09:32
Halbe Gebühr der GK verstehe ich jetzt auch nicht. 65 % - entsprechend der Kostenquote. Da Ihr verklagt wurdet, sind 65 % der Gerichtskosten an den Kläger zu erstatten.
Kann ich denn, wenn ich keine Kostenrechnung vorliegen habe, die Gerichtskosten der Gegenseite berechnen? Die Gerichtskosten berechnen sich ja auch nach dem Streitwert. Sorry, bin einfach lange raus. Kostenfestsetzung-Verquotelung habe ich seit fast 18 Jahren nicht mehr benötigt :sad:.
Liebe Grüße

Sylvia

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#18

25.10.2019, 09:39

Sofern keine Zeugenauslagen etc. entstanden sind, nimmst die 1 Gerichtsgebühr aus dem Verfahrenswert und hiervon dann 65%.
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#19

25.10.2019, 09:53

Liesel hat geschrieben:
25.10.2019, 09:39
Sofern keine Zeugenauslagen etc. entstanden sind, nimmst die 1 Gerichtsgebühr aus dem Verfahrenswert und hiervon dann 65%.
Also Streitwert bis EUR 22.000,00. Lt. Tabelle wären es dann 345,00. Hiervon 65% kämen noch auf meine Berechnung EUR 224,25, richtig?

Aber es hieß doch mal es werden drei Gebühren an Gerichtskosten eingezahlt. Daher kam ich jetzt auf 1.638,75 (€ 345,00 x 3 = 1.035,00 hier von 65% = € 672,75 plus den errechneten Kosten von € 966,00.)

Meine obige Berechnung war falsch, da ich in der RVG-Tabelle beim Streitwert eine Zeile jeweils verrutscht war.
Liebe Grüße

Sylvia

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#20

25.10.2019, 10:02

Für die 1. Instanz werden drei Gebühren angefallen sein und für die zweite Instanz eine Gebühr.
Normalerweise müssen in der Berufungsinstanz keine Vorschüsse (außer für Auslagen) gezahlt werden, sodass insoweit vermutlich eher eine direkte Kostenforderung der Gerichtskasse kommt.
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