Quotelung richtig berechnet

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Naturini
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#1

27.07.2012, 14:39

Hallo,

habe eben ein Fax an die Gegenseite geschickt und bin mir jetzt nicht sicher, ob meine Berechnung richtig ist, meine Freundin die auch beim Anwalt sagt, dass das stimmt. Die Gegenseite trägt 75% und wir 25%. Die Gegenseite ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ich habe mit diesen Quotelungssachen irgendwie immer Probleme. Verstehe jetzt nicht, warum wir die Kosten der Gegenseite ganz unten in voller Höhe abgezogen haben :-(

Kosten Ihrer Mandantschaft:
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV 535,60 €
(Wert: 7.966,00 Euro)
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG 494,40 €
Nr. 3104 VV (GW: 7.966,00 Euro)
1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG 412,00 €
Nr. 3104 VV (GW: 7.966,00 Euro)
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV 20,00 €
Endbetrag 1.462,00 €


Kosten unserer Mandantin:
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV 535,60 €
(Wert: 7.966,00 Euro)
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG 494,40 €
Nr. 3104 VV (GW: 7.966,00 Euro)
1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG 412,00 €
Nr. 3104 VV (GW: 7.966,00 Euro)
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV 20,00 €
Zwischensumme 1.462,00 €
Umsatzsteuer (MWSt), Nr. 7008 VV (19,00 %) 277,78 €
Endbetrag 1.739,78 €


Gesamtkosten beider Parteien: 3.201,78 Euro
1 Gerichtsgebühr 166,00 Euro
Gesamtbetrag: 3.367,78 Euro


Hiervon 75% von Ihrer Mandantschaft zu tragen: = 2.401,34 €
Abzüglich die Kosten Ihrer Mandantschaft: - 1.462,00 €
verbleiben = 939,34 €
zzgl. ¾ Gerichtsgebühr + 124,50 €
Gesamtbetrag von Ihrer Mandantin zu zahlen: 1.063,84 €
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Liesel
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#2

27.07.2012, 14:57

:zustimm
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#3

27.07.2012, 14:59

Kannst du mir vielleicht erklären, warum man die Gebühren der Gegenseite voll anrechnet. Verstehe das einfach nicht. Unsere Mandantin muss doch 25% von den Kosten der Gegenseite tragen. :cry:
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#4

27.07.2012, 15:06

Die Gegenseite hat 75 % der Gesamtkosten zu zahlen. Die Anwaltsgebühren betragen insgesamt 3.201,78 Euro - davon 75 % 2.401,34 Euro. Hier sind ja auch die eigenen RA-Gebühren von 1.462,00 Euro enthalten, daher beträgt der Erstattungsantrag 939,34 Euro. Dazu kommt noch Quote aus den GK.
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#5

27.07.2012, 15:12

Ja aber die 1.462,00 Euro von der Gegenseite sind doch 100%. Oh man ich verstehe den Mist nicht :-(
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Anahid
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#6

27.07.2012, 15:24

Die gesamt zu zahlenden Rechtsanwaltskosten sind 2.401,34 €. Die eigenen Rechtsanwaltskosten betragen 1.462,00 €. Entsprechend muss die Gegenseite auf die Gesamtkosten neben den eigenen Rechtsanwaltskosten noch 939,34 € zahlen. Das ist der Betrag, der dann zugunsten Eurer Partei festgesetzt wird.

Du kannst das auch andersrum rechnen, wenn Dir das leichter fällt:

Gesamtrechtsanwaltskosten 3.201,78 €
Davon trägt Euer Mandant 25 % = 800,45 €
Eure Rechtsanwaltskosten betragen aber 1.739,78 €.
Das bedeutet, dass Euer Mandant an Euch 1.739,78 € zahlt, obwohl er eigentlich von den gesamten Kosten nur 800,45 € zahlen müsste. Darum zahlt er praktisch 939,33 € (0,01 € sind Rundungsdifferenz zu der Berechnung vorher) zuviel und die muss die Gegenseite an ihn erstatten.

Hoffe, das wird so klarer.

Schönes Wochenende :wink1
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#7

27.07.2012, 15:30

Ich glaube jetzt habe ich es verstanden. Werde mir das noch mal in Ruhe ansehen.

Vielen vielen Dank und ebenfalls ein schönes Wochenende :-)
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#8

27.07.2012, 17:49

Die hohe Schule der Kostenausgleichung - gut erklärt... :respekt :wink:
~ Grüßle ~
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#9

30.07.2012, 09:33

:dankeschoen
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#10

24.10.2019, 16:24

Hallo zusammen,

muss dieses Thema einmal aufgreifen. Meine Berechnung müsste für mein Verständnis so aussehen wie die obige. Aber ich kenne nur die BRAGO noch und mein Anwalt, für den ich das hier ausrechnen soll auch, daher hat er mir das jetzt übertragen. Wir haben damit nicht so oft zu tun hier. Folgender Sachverhalt:

Wir wurden von einem Insolvenzverwalter vor dem Landgericht Hamburg verklagt EUR 19.442,01 an ihn zu zahlen wegen Anfechtung. Da mein Anwalt hier nicht vor dem Landgericht Hamburg zugelassen ist mussten wir einen Kollegen beauftragen. Der teilte nun mit, dass vom Gericht nahegelegt wurde, dass vergleichsweise ca. 72,5% der Klagforderung gezahlt werden, so dass von uns EUR 14.000,00 von EUR 19.442,01 zu zahlen wären. Der Vergleich sieht daher eine Kostenverteilung von 65% zu unseren Lasten vor. D.h. 35% wären also vom Kläger zu tragen. Ich habe die Kosten, die auf uns entfallen somit wie folgt berechnet :

Unsere Kosten:

Streitwert: EUR 19.442,01

1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV € 787,80
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV € 727,20
1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13. RVG, Nr. 3104 VV € 606,00
Post- und Telekommunikationspauschale,
Nr. 7002 VV € 20,00
Endbetrag € 2.141,00


Kosten Gegenseite:

Streitwert: EUR 19.442,01

1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV € 787,80
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV € 727,20
1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13. RVG, Nr. 3104 VV € 606,00
Post- und Telekommunikationspauschale,
Nr. 7002 VV € 20,00
Zwischensumme € 2.141,00
Umsatzsteuer (MwSt.), Nr. 7008 VV
(19,00%) € 406,79
Endbetrag € 2.547,79

Gesamtkosten: € 4.688,79

Hiervon 65% von uns zu tragen = € 3.047,71
abzüglich der Kosten der Gegenseite € 2.547,79
verbleiben € 499,92

Danke für Eure Hilfe. Ich habe das RVG bisher nicht gebraucht hier.
Liebe Grüße

Sylvia

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