KFA ohne Umsatzsteuer / nachträgliche Festsetzung möglich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Hummelgunde
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#1

26.07.2012, 11:29

Hallo,

habe eine Akte übernommen mit folgendem KFA: Unser Mandant ist ein Krankenhaus und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Es wurde aber der KFA nur über die Nettogebühren gestellt und in die Zeile, in der 19 % Umsatzsteuer = ...... stehen müsste, 0% Umsatzsteuer = 0,00 €, eingetragen und es wurde nicht erklärt, ob der Mdt Vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. KFB ist ergangen und auch schon von der Gegenseite bezahlt. Kann ich hier die Nachfestsetzung der Mehrwertsteuer beantragen?

Falls ja, wie sieht der Antrag dann aus, hat das schon mal jemand gemacht?
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#2

26.07.2012, 11:40

Den Antrag kann man natürlich stellen.
Wenn Du es ganz deutlich machen willst, schreibst Du den alten KFA ab, setzt die USt. dazu und ziehst den schon festgesetzten Teil wieder ab, dann bleibt die USt. übrig. Es genügt ein Satz, dass seinerzeit versehentlich die USt. nicht mit geltend gemacht wurde und diese nachfestgesetzt werden soll, weil die Mandantin nicht vorsteuerabzugeberechtigt ist.
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#3

26.07.2012, 12:03

:thx
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#4

26.07.2012, 12:06

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#5

11.11.2022, 11:41

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hatte einen KfA erstellt. Dann ist der KfB erlassen worden und die Gegenseite hat gezahlt.

Als ich dann den Zahlungseingang geprüft habe, ist mir aufgefallen, das ich Dödel angegeben habe, dass unser Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist. Nun habe ich die Nachfestsetzung über die Mehrwertsteuer beantragt. Hab ja hier im Forum gelesen, dass es kein Problem ist.

Nun moniert die Gegenseite meine Antrag.

Ist die Nachfestsetzung doch nicht mehr möglich weil der KfB rechtskräftig ist? Und weil ich eigentlich Beschwerde hätte einlegen müssen?

Danke für eure Hilfe.
:katze1 :katze2 :katze3
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#6

11.11.2022, 11:42

Ohne jetzt tiefer in die Prüfung gegangen zu sein dürfte das Problem in Deinem Fall sein, dass zu eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung abgegeben hat. Ich meine, dass in so einem Fall die Nachfestsetzung ausgeschlossen ist.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#7

11.11.2022, 11:54

Dann sollte ich mir hier wohl mal angewöhnen, den Satz rauszunehmen damit mir nicht nochmal so ein Fehler passiert.
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#8

11.11.2022, 14:21

Der KFB steht der Nachfestsetzung nicht entgegen.
Hinsichtlich der Umsatzsteuer wurde -mangels Antrag- keine Entscheidung getroffen.
Anderes würde nur gelten, wenn die Festsetzung der Umsatzsteuer beantragt wurde und das Gericht den Antrag insoweit zurückgewiesen hätte.
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#9

11.11.2022, 19:29

Vielen Dank für deine Antwort. Das bringt mich echt weiter.
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