Kostenfestsetzung streitiges Verfahren
Verfasst: 24.07.2012, 10:11
hier der Sachverhalt:
wir haben MB beantragt; im MB direkt die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt; Gegner legt Teilwiderspruch ein, dieser wird als Teil-Einspruch gewertet; wir schicken vorläufiges Zahlungsverbot und PfÜB raus - Teil-Einspruch wird von Gegner zurückgenommen und der Gegner zahlt; Streitgericht erlässt Beschluss, wonach dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden, nachdem er den Teil-Einspruch gegen den VB zurückgenommen hat
nun meine Frage:
Fallen für das streitige Verfahren noch RA-Gebühren an, die ich noch festsetzen lassen muss?
wir haben MB beantragt; im MB direkt die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt; Gegner legt Teilwiderspruch ein, dieser wird als Teil-Einspruch gewertet; wir schicken vorläufiges Zahlungsverbot und PfÜB raus - Teil-Einspruch wird von Gegner zurückgenommen und der Gegner zahlt; Streitgericht erlässt Beschluss, wonach dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden, nachdem er den Teil-Einspruch gegen den VB zurückgenommen hat
nun meine Frage:
Fallen für das streitige Verfahren noch RA-Gebühren an, die ich noch festsetzen lassen muss?