Hallo,
ich muss einen KFA im selbstständigen Beweisverfahren prüfen. Die Gegenseite hat angemeldet 1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr und daneben noch diverse Kosten für den Sachverständigen und zwar weil der Sachverständige an verschiedenen Tagen irgendwelche Sachen überprüft und hierüber jeweils Rechnungen ausgestellt hat. Die Gegenseite hat jetzt all diese Sachverständigenkosten mit diversen Rechnungen zur Festsetzung angemeldet, geht das??
Ich habe so etwas noch nie gehabt.
Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Kosten selbstständiges Beweisverfahren!
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- NORTHERN DINO
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Ist denn im sBV überhaupt eine KGE erlassen worden?
~ Grüßle ~
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Ich frage sicherheitshalber noch mal nach, weil das eher ungewöhnlich ist: Die KGE ist im sBV ergangen? Stelle doch die KGE mal hier rein. Ich will deshalb so sicher gehen, weil über die Kosten des sBV eigentlich im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens mit entschieden wird.
Soviel sei aber schon gesagt: Die Kosten der Tätigkeit des Sachverständigen zählen zu den Gerichtskosten und werden mit ausgeglichen, so dass deren Geltendmachung richtig ist. Grundlage für die Kostenverteilung wird insoweit die vom Gericht zu erstellende Kostenrechnung (KR) sein, in der die Kosten quotenmäßig verteilt werden. Diese KR ist dann auch Grundlage für das Kostenausgleichungsverfahren. Beide Seiten müssen daher einen Kostenausgleichungsantrag stellen über alle angefallenen Gebühren und Auslagen.
Soviel sei aber schon gesagt: Die Kosten der Tätigkeit des Sachverständigen zählen zu den Gerichtskosten und werden mit ausgeglichen, so dass deren Geltendmachung richtig ist. Grundlage für die Kostenverteilung wird insoweit die vom Gericht zu erstellende Kostenrechnung (KR) sein, in der die Kosten quotenmäßig verteilt werden. Diese KR ist dann auch Grundlage für das Kostenausgleichungsverfahren. Beide Seiten müssen daher einen Kostenausgleichungsantrag stellen über alle angefallenen Gebühren und Auslagen.
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Es wurde im Hauptsacheverfahren gem. Urteil über die Kosten des Hauptverfahrens und des Beweisverfahrens entschieden, dass diese zu quoteln sind. Unsere Mandantschaft hat im selbstständigen Beweisverfahren 92 % und im Hauptsacheverfahren 45 % der Kosten zu tragen.
Den Antrag der Gegenseite werde ich mal am Montag früh hier reinstellen, die Akte ist im Büro.
Ein schönes Restwochende noch !!!
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Na also, dann sieht das Ganze ja schon wieder recht "normal" aus.
Wenn die Kosten des sBV abgerechnet sind, lasst euch eine Kopie der Gerichtskostenrechnung schicken, dann könnt ihr genau nachvollziehen, wie die Gerichtskosten verteilt und die gezahlten Vorschüsse verrechnet worden sind.
Der Ausgleichungsantrag über sämtliche Kosten des Rechtsstreits ist in dem Verfahren der Hauptsache einzureichen, also dort, wo sich die KGE befindet.
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Hallo,
hab dazu mal eine allgemeine Frage.
Gegenseite hat das selbstständige Beweisverfahren beantragt.
Irgendwann nach einer Zeit hat die Gegenseite den Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren zurückgenommen.
Kann ich da was beantragen damit die Gegenseite unsere Kosten zu tragen hat?
Ich habe mich schon etwas belesen und tendiere da zu nein aber wollte hier nochmal zur Sicherheit nachfragen.
Danke für eure Hilfe. Liebe Grüße
hab dazu mal eine allgemeine Frage.
Gegenseite hat das selbstständige Beweisverfahren beantragt.
Irgendwann nach einer Zeit hat die Gegenseite den Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren zurückgenommen.
Kann ich da was beantragen damit die Gegenseite unsere Kosten zu tragen hat?
Ich habe mich schon etwas belesen und tendiere da zu nein aber wollte hier nochmal zur Sicherheit nachfragen.
Danke für eure Hilfe. Liebe Grüße