Berufung LSG, Berücksichtig. Verwaltungsverfahren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
cointreau
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 53
Registriert: 28.12.2008, 19:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln

#1

19.07.2012, 15:46

Hallo die Damen und Herren,

ich rechne grade die II. Instanz ab - Berufung vor dem LSG.

Wir waren vorher in der I. Instanz tätig und auch im vorangegangenen Verwaltungsverfahren.

Die VG der I. Instanz haben wir entsprechend gekürzt. Muss ich das bei der II. Instanz auch machen?

Danke!!

cointi
Demons are prowling everywhere, nowadays. I'll send them howling, I don't care, I got ways.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

19.07.2012, 15:46

Nein. Die Anrechnung hast du doch schon bei der VG für die I. Instanz vorgenommen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
cointreau
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 53
Registriert: 28.12.2008, 19:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln

#3

19.07.2012, 15:48

Danke, ich seh's auch so. Aber RA-Micro hört nicht auf, mich drauf hinzuweisen. :motz
Angenehmen Nachmittag noch :smile:
Demons are prowling everywhere, nowadays. I'll send them howling, I don't care, I got ways.
Antworten