Hallo die Damen und Herren,
ich rechne grade die II. Instanz ab - Berufung vor dem LSG.
Wir waren vorher in der I. Instanz tätig und auch im vorangegangenen Verwaltungsverfahren.
Die VG der I. Instanz haben wir entsprechend gekürzt. Muss ich das bei der II. Instanz auch machen?
Danke!!
cointi
Berufung LSG, Berücksichtig. Verwaltungsverfahren?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein. Die Anrechnung hast du doch schon bei der VG für die I. Instanz vorgenommen.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Danke, ich seh's auch so. Aber RA-Micro hört nicht auf, mich drauf hinzuweisen.
Angenehmen Nachmittag noch
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