Aufforderung Freigabe Hinterlegungsbetrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sari83
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#1

11.07.2012, 11:41

Hallo Leute!
Ich möchte mich zunächst vorstellen, ich bin Sari83 und neu hier! :wink1

Ich brauche mal eure Hilfe...

Folgendes:

Wir haben die Gegenseite mehrfach aufgefordert, den von ihr bei Gericht hinterlegten Betrag freizugeben, so dass er an uns bzw. unseren Mandanten ausgezahlt werden kann. Die Gegenseite hat sich aber länger geweigert, so dass wir bestimmt 2-3 Mal dazu aufgefordert haben. Parallel hat mein Chef bereits eine Klage auf Herausgabe des hinterlegten Betrags entworfen.

Mittlerweile hat die Gegenseite doch zugestimmt und der hinterlegte Betrag wird in den nächsten Tagen ausgezahlt.

Mein Chef meint, wir könnten hier aber auch noch mit der Gegenseite abrechnen, weil wir sie ja mehrfach aufgefordert haben. Er war sich nicht sicher, ob hier Nr. 3309 VV RVG greift oder doch irgendwie ne 0,5 Gebühr oder die 1,3 Gebühr keine Ahnung (so Wortlaut Chef).

Ich hatte so einen Fall noch nie und bin mir auch nicht wirklich sicher, wie ich hier abrechnen kann. Von dem Klageentwurf weiß die Gegenseite nix, kann ich dann ne 0,8 Gebühr abrechnen? Oder einfach nur die 0,3 Gebühr nach Nr. 3309? Könnt ihr mir hier weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus und auf gute Zusammenarbeit! :wink:
Liebe Grüße,
Sari83
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