Abrechnung Unfallsache (Selbstbeteiligung und Quotenvorrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
JessicaGSM
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#1

09.07.2012, 11:01

Hallo Ihr Lieben,

bräuchte Eure Hilfe bei folgendem Thema:

Wie rechne ich nun gegenüber RSV ab. Vorher außergerichtlich tätig. Eingeklagt waren 849,22 €. Es ist ein schriftlicher Vergleich geschlossen worden über 424,61 € zu Gunsten unseres Mandanten. Die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleichs sind gegeneinander aufgehoben worden. Selbstbeteiligung durch Mandant zu
tragen 250,00 €.
Zurückerstattete Gerichtskosten 90,00 €.

Wie rechne ich nun ab?

LG
Quanika
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#2

09.07.2012, 11:15

Hallo

1,3 GG aus 849,22 € (falls das auch außergerichtlich im Streit stand)
1,3 VG aus 849,22 €
Anrechnung 0,65 GG aus 849,22 €
1,2 TG aus 849,22 €
1,0 EG aus 849,22 €
AP
19 %
Gerichtskosten
Zwischensumme
abzgl. Selbstbeteiligung
abzgl. bereits erstattete Gerichtskosten
Rechnungsbetrag

So wie ich es verstanden habe, müsste es so abgerechnet werden. :pfeif
Azubiene94

#3

09.07.2012, 11:28

So würde ich das auch machen. Der Betrag des Vergleichs ist nicht wichtig, da der Wert worüber man sich einigt wichtig ist und nicht worauf man sich einigt.
JessicaGSM
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#4

09.07.2012, 11:28

Ein Termin war nicht. Hier dreht es sich nun ja nur darum, ob das Quotenvorrecht hier eine Rolle spielt.
JessicaGSM
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#5

09.07.2012, 11:29

Die Abrechnug habe ich ja schon fertig. Nur mein Chef meinte sollte schauen wie das nun mit dem Quotenvorrecht hier ist.
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Anahid
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#6

09.07.2012, 11:31

Was genau willst Du denn wissen? Ob die 90 € Gerichtskosten an den Mandanten oder die RSV auszuzahlen sind? Ohne das böse zu meinen: Quotenvorrecht ist doch nur die Frage, wer bei Erstattungen eher Geld bekommt. Das hat aber doch nichts mit der eigentlichen Abrechnung zu tun.
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#7

09.07.2012, 11:35

Ich stehe gerade total auf dem Schlauch, weiß irgendwie nicht wie ich gerade auf dem Punkt kommen soll :? Welche Gebühren entstehen weiß ich nur den Rest net.
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#8

09.07.2012, 12:00

Was für nen Rest musst Du uns schon sagen. :wink:
Die RS bezahlt die Kosten abzüglich der SB, die trägt der Mandant. Wenn das Gelder reinkommen kriegt erst der Mandat seine SB - das ist dann das angewandte Quotenvorrecht - und den Rest die RS.
Die erstatteten Gerichtskosten werden also zuerst von der SB des Mandanten abzogen bzw. ihm erstattet, sofern er das schon bezahlt hat. :wink:
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JessicaGSM
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#9

09.07.2012, 12:19

Die Selbstbeteiligung ist ja bei uns noch überhaupt nicht bezahlt. Wir machen die Abrechnung immer komplett in einem, wenn die Angelegenheit erledigt ist.
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#10

09.07.2012, 12:21

Dann wird die GK-Erstattung direkt von der zu zahlen SB abgezogen, so dass der Mdt nur noch den Differenzbetrag zahlt.
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