Re: Mietrecht, Mehrere Kündigungen = mehrere Geschäftsgebühren ?
Verfasst: 29.11.2023, 16:33
Hallo, da würde ich mich doch einmal anschließen. Genau diese Frage stelle ich mir auch.
Bin allerdings etwas irritiert, wie das Gebührenprogramm anrechnet. Mein Beispiel
Kündigung 1: Geb. Nr. 2300 nach 4560 € 434,20 €
Kündigung 2: Geb. Nr. 2300 nach 4560 € 434,20 €
Räumungsklage + Rückstand: Geb. Nr. 3100 nach 5600 € 507,00 €
Anrechnung laut Gebührenprogramm 0,65 iHv -399,10 €
Hätte hier nicht eine Gegenüberstellung erfolgen müssen:
a)
0,75 Anrechnung aus Gesamtbetrag 9120 € = 460,50 €
b)
0,65 Anrechnung aus 4560 € = 217,10 €
zzgl. 0,65 Anrechnung aus 4560 € = 217,10 €
Summe 434,20 €
Da Betrag gem. a) höher ist, nur anrechnen nach b)
Fehler im Programm oder mein Verständnisfehler?
Bin allerdings etwas irritiert, wie das Gebührenprogramm anrechnet. Mein Beispiel
Kündigung 1: Geb. Nr. 2300 nach 4560 € 434,20 €
Kündigung 2: Geb. Nr. 2300 nach 4560 € 434,20 €
Räumungsklage + Rückstand: Geb. Nr. 3100 nach 5600 € 507,00 €
Anrechnung laut Gebührenprogramm 0,65 iHv -399,10 €
Hätte hier nicht eine Gegenüberstellung erfolgen müssen:
a)
0,75 Anrechnung aus Gesamtbetrag 9120 € = 460,50 €
b)
0,65 Anrechnung aus 4560 € = 217,10 €
zzgl. 0,65 Anrechnung aus 4560 € = 217,10 €
Summe 434,20 €
Da Betrag gem. a) höher ist, nur anrechnen nach b)
Fehler im Programm oder mein Verständnisfehler?