Mietrecht, Mehrere Kündigungen = mehrere Geschäftsgebühren ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Kratzamkopf
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#1

03.07.2012, 11:47

Wir haben für unsere Mandnatin mehrere Kündigungen gegen den Mieter ausgesprochen zu verschiedenen Zeitpunkten.
Kann ich dann pro Kündigung jeweils eine Geschäftsgebühr abrechnen ?
Hat da jemand eine Idee ?
Vielen Dank ! :thx
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Anahid
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#2

03.07.2012, 12:24

Ich würde jetzt erstmal sagen: Kommt drauf an.

Die Frage stellt sich doch, warum mehrere Kündigungen ausgesprochen wurden und nicht nach der ersten Schluss war?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Kratzamkopf
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#3

03.07.2012, 12:49

Lieber Anahid,

die erste Kündigung wurde ausgesprochen wegen Zahlungsverzuges und ständig verspäteter Mietzinszahlungen.
DANN hat der Mieter den Mietrückstand ausgeglichen, mit der Folge, dass die Kündigung wirkungslos wurde, aber im Folgemonat wieder die Miete nicht gezahlt, also auch wieder zu spät bzw. nicht gezahlt, so dass wir die Kündigung wiederholt haben.
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Pepples
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#4

03.07.2012, 12:55

Dann separate Gebühren, da die Kündigung wegen anderer Rückstände ausgesprochen wurde und damit die Grundlage auch eine andere ist.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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Anahid
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#5

03.07.2012, 13:10

:zustimm
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#6

12.09.2012, 08:11

Super danke, ihr seid echt toll hier ! :wink1
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Soenny
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#7

08.09.2020, 09:28

Ich hänge mich mal hier mit ran mit einer Frage:

Gilt das mit den mehreren Abrechnungen auch dann, wenn es nicht um Mietrückstände geht, sondern um verschiedene Pflichtverstöße?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

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#8

08.09.2020, 09:50

Ich würde sagen, in deinem Fall nur eine Angelegenheit. Siehe auch:
https://www.iww.de/rvgprof/streitwertec ... cht-f62194

In dem ursprünglichen Thread war das ja so, dass sich die erste Kündigung durch Zahlung des Mieters erledigt hat und der Mieter danach wieder einen Kündigungsgrund geliefert hat, so dass es da zwei verschiedene Angelegenheiten waren. Aber in deinem Fall verstehe ich die Sachlage so, dass mehrere Kündigungen hintereinander erfolgt sind, die theoretisch später in einer gemeinsamen Klage durchgesetzt werden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#9

08.09.2020, 10:17

Danke Alice, das war auch meine Meinung :thx
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#10

13.07.2023, 11:30

Hallo ihr Lieben,

ich hänge mich auch einmal hier ran:
Ich habe 2 verschiedene Kündigungen, einmal Eigenbedarfskündigung und eine fristl. Kündigung wegen Mietrückständen. Wert jeweils 6.300 €. Soweit so gut...
Sodann wurde Räumungs- und Zahlungsklage erhoben. In der Klage wurden Eigenbedarfskündigung und Kd. wg. der Mietrückstände als Grund des Räumungsverlangens angegeben...
Zusammengerechneter Wert für die Klage (auch gerichtlich festgesetzt): 7.300 €

Jetzt meine Fragen an die Mietrechts-Profis:

Wie und was rechne ich hier an? Ich bekomme ja zwei GG (je Kündigung), und die Prozesskosten nach dem Wert von 7.300 €. Wird nur 1x angerechnet und die zweite Kündigung läuft gesondert, obwohl in der Klage beide Kündigungen zum Gegenstand gemacht wurden?

Würdet ihr für die Eigenbedarfskündigung gem. § 14 RVG eine höhere Gebühr als die 1,3 als gerechtfertigt ansehen? Ist ja durchaus mehr Aufwand als eine fristlose Kündigung aufgrund der Mietrückstände...

Danke schon mal für alle Antworten :-) Noch einen schönen Arbeitstag!
Liebe Grüße
Kimmi
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