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Re: KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 11.02.2020, 13:38
von Anahid
Eine Erhöhung sehe ich bei der Konstellation nicht. Die Beklagten sind ja nicht Gesamtschuldner. Die Frage ist, wann der Anwalt beauftragt wurde, den Beklagten B zu vertreten.

Fakt ist: Ihr habt A verklagt = den falschen Beklagten. Dann wurde die Klage gegen A zurückgenommen (oder für erledigt erklärt) und B in Anspruch genommen. Wenn die Beauftragung des Anwalts durch B erst erfolgte, als das Mandat von A bereits durch die Klagerücknahme gegen diesen Beklagten erledigt war, dann besteht hier tatsächlich die Möglichkeit, dass die Kosten doppelt angefallen sind.

Ansonsten gibt es keine Erhöhungsgebühr, sondern die Streitwerte wären zu addieren.

Re: KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 11.02.2020, 13:41
von icerose
Anahid hat geschrieben:
11.02.2020, 13:38
Eine Erhöhung sehe ich bei der Konstellation nicht. Die Beklagten sind ja nicht Gesamtschuldner. Die Frage ist, wann der Anwalt beauftragt wurde, den Beklagten B zu vertreten.

Fakt ist: Ihr habt A verklagt = den falschen Beklagten. Dann wurde die Klage gegen A zurückgenommen (oder für erledigt erklärt) und B in Anspruch genommen. Wenn die Beauftragung des Anwalts durch B erst erfolgte, als das Mandat von A bereits durch die Klagerücknahme gegen diesen Beklagten erledigt war, dann besteht hier tatsächlich die Möglichkeit, dass die Kosten doppelt angefallen sind.

Ansonsten gibt es keine Erhöhungsgebühr, sondern die Streitwerte wären zu addieren.
hätt ich doch gewartet, bis du wieder da bist. :sad:

Re: KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 11.02.2020, 14:29
von Anahid
icerose hat geschrieben:
11.02.2020, 13:41
hätt ich doch gewartet, bis du wieder da bist. :sad:
:knutsch